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Unterstützung bei Aufenthaltsinformationen

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Sportler:innen, die dem nationalen oder internationalen Testpool angehören, müssen den Anti-Doping Organisationen ihre Aufenthaltsinformationen bekannt geben, um für Dopingkontrollen außerhalb von Wettkämpfen zur Verfügung zu stehen. Die NADA Austria bietet eine ganze Reihe von Unterstützungsangeboten, um die Sportler:innen dabei bestmöglich zu unterstützen.

E-Learning-Kurs mit FAQ

Als Hilfestellung zur korrekten Abgabe der Aufenthaltsinformationen (Whereabouts) hat die NADA Austria einen speziellen E-Learningkurs entwickelt. Darin finden Sie auch zahlreiche Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie Tipps: E-Learningkurs Aufenthaltsinformationen.

Reminder per E-Mail

Sämtliche Testpoolsportler:innen erhalten 20 Tage vor der Frist zur Abgabe der Aufenthaltsinformationen einer Erinnerung direkt von der NADA Austria. Einen Tag vor der Frist zur Abgabe erfolgt eine erneute Erinnerung. Zusätzlich wurden Gespräche mit Bundes-Sportfachverbänden geführt, um auf die Wichtigkeit der korrekten Abgabe der Aufenthaltsinformationen, insbesondere im Hinblick auf regelmäßige Aktivitäten, geführt.

Webinar für offene Fragen

Neben dem E-Learningkurs und den Erinnerungen bietet die NADA Austria jeweils rund 5 Tage vor Abgabe der Frist auch spezielle Webinare an, bei dem Fragen gestellt werden können, die durch den E-Learningkurs noch nicht beantwortet wurden.

Athlet:innensupport

Darüber hinaus können sich die Sportler:innen jederzeit telefonisch oder unter adams@nada.at bei der NADA Austria melden, um Unterstützung bei der korrekten Abgabe der Aufenthaltsinformationen zur erhalten.

Infobox: 

Angegeben werden müssen für jeden Tag die Übernachtungsadresse (= Ort an dem er:sie schlafen geht), regelmäßige Aktivitäten wie beispielsweise Training, Physiotherapie oder Massage sowie die geplanten Wettkämpfe. Sportler:innen im höchsten Segment des Testpools (Topsegment bzw. Registered Testing Pool, RTP) müssen zusätzlich noch für jeden Tag eine Stunde zwischen 05:00 und 23:00 Uhr bekannt geben. Dieser "Timeslot" ist mit den anderen Kategorien (z.B. Übernachtungsadresse oder regelmäßigen Aktivität) kombinierbar.

Die Einträge müssen für jedes Quartal im Vorhinein vorgenommen werden. Späteste Eintragungsmöglichkeit für Q1: 20. Dezember (des Vorjahres), für Q2: 20. März, für Q3: 20. Juni, für Q4: 20. September. Änderungen können jederzeit vorgenommen werden. Sind die Angaben fehlerhaft, mangelhaft oder falsch, so wird die NADA Austria oder der Internationale Verband ein Meldepflicht- oder Kontrollversäumnis feststellen. Achtung: Jede Kombination von drei Kontroll- und/oder Meldepflichtversäumnissen innerhalb einer laufenden Periode von 12 Monaten bedeutet einen Verstoß gegen die Anti-Doping Bestimmungen und führt zur Einleitung eines Anti-Doping Verfahrens (Sanktionsrahmen: 1 bis 2 Jahre Sperre).

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