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Organisation

Gesellschafter

Die nach dem Anti-Doping-Bundesgesetz und dem Gesellschaftsvertrag der NADA Austria den Gesellschafter:innen vorbehaltenen Beschlüsse werden in der Generalversammlung gefasst. Die ordentliche Generalversammlung hat mindestens einmal jährlich innerhalb der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres am Sitz der Gesellschaft stattzufinden. Die Gesellschafter:innen der NADA Austria sind:



Organigramm

Organigramm NADA Austria

Kommissionen

Zur Unterstützung ihrer Aufgaben hat die NADA Austria auf der Grundlage des Anti-Doping Bundesgesetzes fünf Kommissionen eingerichtet:

Auswahlkommission

Die Auswahlkommission unterstützt die NADA Austria bei der Erstellung des Dopingkontrollplans und berät sie bei der Auswahl der zu kontrollierenden Sportler:innen. Die Mitglieder der Auswahlkommission werden für zwei Jahre bestellt. Wiederbestellungen sind zulässig.

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