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Anti-Doping Verfahren

Bild zeigt eine Waage und einen RichterhammerIm Fall eines Verdachtes auf Verstoß gegen die Anti-Doping Bestimmungen hat die NADA Austria unverzüglich nach Kenntnis einen Antrag auf Durchführung eines Anti-Doping Verfahrens (Prüfantrag) bei der unabhängigen Österreichischen Anti-Doping Rechtskommission (ÖADR) zu stellen. Die ÖADR führt das Verfahren anstelle des jeweils zuständigen Bundes-Sportfachverband durch.

Die nachfolgende Aufzählung beschränkt sich auf die wesentlichen Aspekte. Ausführlichere Informationen bietet die Website der ÖADR.

  • Nach Einlangen des Prüfantrages hat die ÖADR unter Zugrundelegung der Anti-Doping Regelungen des jeweils zuständigen internationalen Sportfachverbandes ein Anti-Doping Verfahren einzuleiten.
  • Über den Prüfantrag, die Durchführung eines Anti-Doping Verfahrens sowie eine allfällige Suspendierung sind der:die Betroffene und der jeweils zuständige Bundes-Sportfachverband zu informieren.
  • Der:die Betroffene hat die Möglichkeit, auf die Durchführung eines mündlichen Verfahrens zu verzichten und ein abgekürztes, schriftliches Verfahren zu beantragen.
  • Parteien des Anti-Doping Verfahrens sind der:die Betroffene und die NADA Austria. Der zuständige Bundes-Sportfachverband hat die Möglichkeit ein zusätzliches Kommissionsmitglied in die ÖADR zu entsenden, das allerdings kein Stimmrecht hat.
  • Jede Partei hat das Recht, Beweismittel vorzubringen, Zeug:innen zu benennen und zu befragen sowie einen Rechtsbeistand zuzuziehen.
  • Die ÖADR hat innerhalb von zwölf Wochen ab Einleitung eines Anti-Doping Verfahrens schriftlich zu entscheiden, sofern die Parteien keine längere Frist vereinbaren.
  • Die ÖADR hat die BSO, Sportorganisationen, Sportler:innen, Betreuungspersonen und Wettkampfveranstalter:innen sowie die Allgemeinheit über verhängte Sicherungsmaßnahmen (z.B. Suspendierungen) und Entscheidungen in Anti-Doping-Verfahren unter Angabe des Namens des:der jeweils Betroffenen, der Dauer der Sperre und Gründe hierfür, ohne dass auf Gesundheitsdaten des:der jeweils Betroffenen rückgeschlossen werden kann, zu informieren. Bei besonders schutzbedürftigen Personen (z.B. Minderjährige) sowie bei Freizeitsporter:innen im Sinne des Anti-Doping Bundesgesetzes kann diese Information unterbleiben.

Entscheidungen der ÖADR können bei der Unabhängigen Schiedskommission (USK) überprüft werden.



Statistiken der NADA Austria

Die NADA Austria veröffentlicht in ihren Jahresberichten eine ganze Reihe von Statistiken zum jeweils abgelaufenen Jahr. Auszüge aus diesem Zahlenmaterial werden auch im Folgenden geboten. Statistiken zu den Dopingproben werden im Bereich "Kontrolle" veröffentlicht

Auffällige Analyseergebnisse 2022

Auffällige Analyseergebnisse 2021

Nicht-analytische Beweisverfahren 2022

Nicht-analytische Beweisverfahren 2021

2022 abgeschlossene Verfahren aus Vorjahren

2021 abgeschlossene Verfahren aus Vorjahren

Anti-Doping Verstöße 2018 - 2022

Anti-Doping Verstöße 2017 - 2021
                                                                                                                                                                               *Operation Aderlass

Anti-Doping Verstöße 2018 - 2022 - Grafischer Verlauf

Anti-Doping Verstöße 2017 - 2021 - Grafischer Verlauf



Statistiken der Welt-Anti-Doping-Agentur

WADA-Statistik 2020 (Verstöße gegen die Anti-Doping Bestimmungen)

WADA-Statistik 2019 (Verstöße gegen die Anti-Doping Bestimmungen)

WADA-Statistik 2018 (Verstöße gegen die Anti-Doping Bestimmungen)

WADA-Statistik 2017 (Verstöße gegen die Anti-Doping Bestimmungen)

WADA-Statistik 2017 (Verstöße gegen die Anti-Doping Bestimmungen) - Interaktiv

WADA-Statistik 2016 (Verstöße gegen die Anti-Doping Bestimmungen)

WADA-Statistik 2016 (Verstöße gegen die Anti-Doping Bestimmungen) - Interaktiv

WADA-Statistik 2015 (Verstöße gegen die Anti-Doping Bestimmungen)

WADA-Statistik 2014 (Verstöße gegen die Anti-Doping Bestimmungen)

WADA-Statistik 2013 (Verstöße gegen die Anti-Doping Bestimmungen)