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Lexikon

Definitionen und Begriffserklärungen der Anti-Doping Arbeit

  • o

    • Unabhängige Österreichische Anti-Doping Rechtskommission

  • a

    • Athlete Biological Passport Program. Das Programm und die Methoden zum Erfassen und Abgleichen von Daten gemäß dem internationalen Standard für Dopingkontrollen und Untersuchungen und dem internationalen Standard für Labore.

    • Das „Anti-Doping Administration and Management System“ ist ein webbasiertes Datenbankmanagementinstrument für Dateneingabe, Datenspeicherung, Datenaustausch und Berichterstattung, das die Beteiligten und die WADA bei ihren Anti-Doping-Maßnahmen unter Einhaltung des Datenschutzrechts unterstützen soll.

    • Eine Organisation, die zumindest für einen Teil des Dopingkontrollverfahrens zuständig ist, dazu zählen das Internationale Olympische Comité (IOC), das Internationale Paralympische Commitee (IPC), die World Anti-Doping Agency (WADA), internationale Sportfachverbände und nationale Anti-Doping-Organisationen.

    • Protokoll eines von der WADA akkreditierten Labors, das weitere Untersuchungen gemäß den international anerkannten Standards in der Anti-Doping-Arbeit erfordert, bevor ein normabweichendes Analyseergebnis festgestellt wird.

    • Der Austria-Codex enthält die vollständigen Fachinformationen über alle im Warenverzeichnis des Verlages aufgenommenen humanen und veterinären Arzneilspezialitäten mit Firmenverzeichnis. Die Daten werden laufend aktualisiert.

  • b

    • Blood Control Officer. Verantwortlicher für die Blutentnahme: Eine Person, die fähig und von der Anti-Doping-Organisation dazu berechtigt ist, einem Athleten eine Blutprobe zu entnehmen.

    • Sämtliche Personen, die Sportlerinnen und Sportler in Ausübung ihrer sportlichen Tätigkeit systematisch unterstützen oder mit ihnen zusammenarbeiten, insbesondere Ärztinnen oder Ärzte, Trainerinnen oder Trainer, Physiotherapeutinnen oder Physiotherapeuten, Masseurinnen oder Masseure, Funktionärinnen oder Funktionäre, Familienangehörige und Managerinnen oder Manager.

  • c

    • Internationaler Sportgerichtshof (engl.: Court Of Arbitration For Sport)

  • d

    • Doping Controll Officer - Dopingkontrollor. Eine von der Anti-Doping-Organisation geschulte und beauftragte Person, der die Verantwortung für die Durchführung der Probenahme vor Ort übertragen wurde.

    • Alle Handlungen von der Benachrichtigung der*des Sportlerin*Sportlers von der Probennahme, die Probennahme, die Bearbeitung der Proben bis zur Beförderung der Proben zum Labor.

    • Plan, in dem die aufgrund der zur Verfügung stehenden Mitteln insgesamt möglichen Dopingkontrollen auf die einzelnen Sportarten/Sportdisziplinen entsprechend der Anzahl der Sportlerinnen und Sportler, der Grundstruktur der Saison, der allgemeinen Wettkampfpläne und Trainingsmuster, des relativen Nutzens von Trainings- und Wettkampfkontrollen sowie dem Dopingrisiko und –muster der jeweiligen Sportart/Sportdisziplin aufgeteilt werden.

    • Ort, an dem die Probennahme erfolgt;

    • Alle Schritte von der Auswahl der Sportlerinnen und Sportler für die Dopingkontrollen bis zum Abschluss des Verfahrens vor der Unabhängigen Schiedskommission.

  • e

    • Erythropoetin. Mit dieser verbotenen Substanz wird versucht, die Gesamtzahl der roten Blutkörperchen (Erythrozythen) zu erhöhen, um eine größere Menge an Sauerstoff transportieren zu können - damit soll die Ausdauerleistung verbessert werden.

  • h

    • Human Growth Hormone. Das menschliche Wachstumshormon.

  • i

    • Institute of National Anti-Doping Organisations

    • Nichtregierungsorganisation, die für eine oder mehrere Sportarten auf internationaler Ebene zuständig ist;

    • Ein von der WADA verabschiedeter Standard zur Ergänzung des WADC. Die Erfüllung der Bestimmungen eines internationalen Standards (im Gegensatz zu einem anderen Standard, Vorgehen oder Verfahren) ist für die Schlussfolgerung ausreichend, dass die im internationalen Standard geregelten Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Die internationalen Standards umfassen alle technischen Dokumente, die in Übereinstimmung mit dem internationalen Standard veröffentlicht werden.

  • k

    • Versäumnis eines Sportlers des Topsegments des Nationalen Testpools, an dem Ort und zu der Zeit innerhalb des 60-minütigen Zeitfensters, das er für diesen Tag angegeben hat, für eine Dopingkontrolle zur Verfügung zu stehen.

  • m

    • Versäumnis einer*eines Sportlerin*Sportlers des Nationalen Testpools, ihre*seine Daten zur Erreichbarkeit und zum Aufenthalt der Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung pflichtgemäß zu melden.

  • n

    • Die von einem Land eingesetzte Einrichtung/eingesetzten Einrichtungen, welche die Verantwortung und Zuständigkeit für die Umsetzung von Anti-Doping-Regelungen, die Veranlassung der Entnahme von Proben, das Management von Kontrollergebnissen und die Einleitung von Anti-Doping-Verfahren auf nationaler Ebene besitzt/besitzen.

    • Gruppe von Sportlerinnen und Sportlern, die für Wettkampf- und Trainingskontrollen nach bestimmten Kriterien zusammengestellt wird und die den Meldepflichten gemäß dem Anti-Doping Bundesgesetz unterliegt.

    • Protokoll eines von der WADA akkreditierten Labors, in dem in einer Probe das Vorhandensein eines verbotenen Wirkstoffes, seiner Metaboliten oder Marker (einschließlich erhöhter endogener Substanzen) oder die Anwendung einer verbotenen Methode festgestellt wird.

  • p

    • Biologisches Material, das im Zuge des Dopingkontrollverfahrens für die Laboruntersuchung entnommen wird.

    • Alle aufeinander folgenden Handlungen, die die*den Sportler*in von der Benachrichtigung bis zum Verlassen der Dopingkontrollstation nach Abgabe der Probe(n) direkt betreffen.

  • s

    • Personen,

      a. die Mitglieder oder Lizenznehmer einer Sportorganisation oder einer ihr zugehörigen Organisation sind oder es zum Zeitpunkt eines potentiellen Verstoßes gegen Anti-Doping-Regelungen waren oder offensichtlich beabsichtigen, dies zu werden, oder

      b) die an Wettkämpfen, die von einer Sportorganisation oder von einer ihr zugehörigen Organisation veranstaltet oder aus Bundes-Sportförderungsmitteln gefördert werden, teilnehmen oder

      c) die sich auf sonstige Weise zur Einhaltung der Anti-Doping-Regelungen verpflichtet haben und an Wettkämpfen teilnehmen oder beabsichtigen, an Wettkämpfen teilzunehmen;

    • Österreichisches Olympisches Comité (ÖOC), Österreichisches Paralympisches Committee (ÖPC), Bundes-Sportfachverbände, Österreichischer Behindertensportverband (ÖBSV).

    • Die Regel, wonach es gemäß Artikel 2.1 und Artikel 2.2 des Welt-Anti-Doping-Codes nicht notwendig ist, dass die Anti-Doping-Organisation den Vorsatz, Verschulden, Fahrlässigkeit oder bewussten Gebrauch seitens des:der Athlet:in aufzeigt, um einen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen nachzuweisen. In anderen Worten ist jede:r Sportler:in  selbst dafür verantwortlich, welche dopingrelevanten Substanzen sich in seinem:ihrem Körper oder in seinen:ihrenKörperflüssigkeiten befindet. 

  • t

    • Dopingkontrolle, die nicht während der Wettkampfdauer erfolgt.

    • Therapeutic Use Exemption. Medizinische Ausnahmegenehmigung zum Einsatz von ansonsten verbotenen Substanzen oder Methoden.

  • u

  • v

    • Die Liste, in der die verbotenen Stoffe und verbotenen Methoden als solche aufgeführt werden.

  • w

  • z

    • Auswahl bestimmter Sportlerinnen und Sportler für Dopingkontrollen auf der Grundlage von Kriterien, die im internationaler Standard für Dopingkontrollen und Untersuchungen festgelegt sind.