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Nach einer Dopingkontrolle

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Detaillierte Infos zu den Schritten, die nach der Durchführung einer Dopingkontrolle stattfinden.

Transport

Das entnommene Probenmaterial ist ab dem Zeitpunkt der Dopingkontrolle im Besitz der für die Kontrolle verantwortlichen Anti-Doping-Organisation. Proben können über lange Zeit aufbewahrt werden und durch Auftrag der verantwortlichen Anti-Doping-Organisation erneut nach den aktuellsten Erkenntnissen der Analytik untersucht werden.

Die versiegelten Proben werden unter Einhaltung besonderer Maßnahmen (Sorgfaltskette, Überwachung der Temperatur, etc.) an eines der WADA-akkreditierten Labors versandt.

Analyse

Nach Eintreffen der Proben überprüft das Labor deren Unversehrtheit, um sicherzustellen, dass keinerlei Anzeichen für eine unzulässige Einflussnahme vorliegen. Das Labor hat aufgrund der Informationen im anonymisierten Durchschlag des Dopingkontroll-Formulars (nur Geschlecht und Sportart) keinerlei Hinweis, von wem die zu analysierende Probe stammt.

Bei der Untersuchung der Probe verfährt das WADA-akkreditierte Labor gemäß dem Internationalen Standard für Labors und stellt dabei sicher, dass die Sorgfaltskette jederzeit gepflegt wird.

Die "A"-Probe wird auf verbotene Substanzen und verbotene Methoden untersucht. Die "B"-Probe wird sicher im Labor verwahrt und kann zur Bestätigung eines positiven Analyseergebnisses der "A"-Probe herangezogen werden.

Das Labor unterrichtet die verantwortliche Anti-Doping-Organisation vom Analyseergebnis. Im Falle eines auffälligen Ergebnisses wird zeitgleich die WADA und der zuständige Internationale Fachverband unterrichtet. Kenntnis über die Identität der Probe hat weiterhin ausschließlich die verantwortliche Anti-Doping-Organisation, welche die Dopingkontrolle angeordnet hat.

Ergebnismanagement

Im Fall eines von der Norm abweichenden Analyseergebnisses kontrolliert die verantwortliche Anti-Doping-Organisation, wem diese Probe zuzuordnen ist und ob eine Medizinische Ausnahmegenehmigung für die gefundene Substanz oder Methode vorliegt bzw. ob ein anderer Umstand dieses Analyseergebnis verursacht haben könnte. Ist dies nicht der Fall, so liegt ein Verdacht auf Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen vor.

Die zuständige Anti-Doping Organisation informiert den:die betroffene:n Sportler:in und den jeweiligen Fachverband vom positiven Analyseergebnis.

Der:die betroffene Sportler:in hat nun die Möglichkeit, innerhalb von fünf Tagen nach Zustellung der Information über eine positive A-Probe die Öffnung der B-Probe zu beantragen. Verzichtet der:die Sportler:in darauf, so gilt das Ergebnis der Analyse der A-Probe als bestätigt.

Wird das Ergebnis der A-Probe bestätigt bzw. auf die Analyse der B-Probe verzichtet, wird ein Verfahren eingeleitet.

Ist die NADA Austria für die Durchführung zuständig, so wird ein Prüfantrag an die unabhängige Österreichische Anti-Doping Rechtskommission (ÖADR) gestellt. Diese entscheidet in weiterer Folge im Anti-Doping Verfahren über entsprechende Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen.

Bis zum Abschluss des Anti-Doping Verfahrens wird keine Information an unbeteiligte Dritte gegeben.

Ein detaillierter Ablauf des Anti-Doping Verfahrens ist auf der Website der ÖADR zu finden.

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