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Medikamente nicht lieferbar - Vorsicht bei Alternativen

zurück Bild von Pillen und Aufschrift Vorsicht

Derzeit sind eine ganze Reihe von Medikamenten und Arzneimitteln aufgrund von Lieferproblemen nicht verfügbar. Daher werden im Bedarfsfall andere Präparate mit gleichem Wirkstoff oder Präparate mit gleicher Wirkung aber anderem Wirkstoff ausgegeben. Dabei gilt für Sportler:innen besondere Vorsicht, da diese Alternative verboten sein könnte.

Als anschauliches Beispiel dienen die Asthma-Medikationen. Die Beta-2-Agonisten sind zwar prinzipiell jederzeit verboten,  vier Wirkstoffe (Salbutamol, Salmeterol, Formoterol, Vilanterol) sind aber bei inhalativer Anwendung bis zu einem gewissen Grenzwert erlaubt.

Das Präparat "SULTANOL - Dosieraerosol" (Wirkstoff: Salbutamol) ist derzeit vielfach vergriffen, weshalb als Alternative andere Produkte mit dem gleichen Wirkstoff eingesetzt werden. Solange die therapeutische Behandlung auch mit dem anderen inhalativen Salbutamol-Produkt unter dem Grenzwert von maximal 600 Mikrogramm über 8 Stunden bleibt, ist dies erlaubt.

Vorsicht ist aber bei der Verwendung von anderen Wirkstoffen geboten. So ist beispielsweise das Produkt "BERODUAL - Dosieraerosol" (Wirkstoff: Fenoterol) jederzeit verboten, für diesen Wirkstoff gibt es keinen erlaubten Grenzwert. 

Ausnahmegenehmigungen (TUE) zur medizinisch notwendigen Behandlung mit verbotenen Substanzen oder Methoden werden nur dann erteilt, wenn es keine erlaubte therapeutische Alternative gibt. Da für Fenoterol eine ganze Reihe von erlaubten oder erst ab einem Grenzwert verbotenen Alternativen zur Verfügung stehen, wird eine Ausnahmegenehmigung für "BERODUAL - Dosieraerosol" in aller Regel nicht erteilt.

Besondere Vorsicht gilt daher vor allem auch bei den retroaktiven Anträgen auf medizinische Ausnahmegenehmigung, da die Anwendung in diesem Fall schon erfolgt ist. Sollte ein retroaktiver Antrag abgelehnt werden, so bedeutet dies einen Verstoß gegen die Anti-Doping Bestimmungen und die Einleitung eines Anti-Doping Verfahrens. Je nach individueller Sachlage drohen Sperren von bis zu zwei Jahren im Fall der Beta-2-Agonisten oder noch mehr im Falle anderer Substanzklassen.

Die NADA Austria empfiehlt, jede Art der Behandlung zur Sicherheit selbst nochmals eigenständig zu überprüfen. Zur Unterstützung der Sportler:innen bietet die NADA Austria eine Online-Medikamentenabfrage, die alle Medikamente des Austria Codex auf ihre Zulässigkeit nach der aktuellen Verbotsliste klassifiziert. Dieses Service ist auch als App für Android und iOS erhältlich. 

Als neue Serviceleistung bietet die NADA Austria auch einen TUE Checker. Damit können sowohl Sportler:innen als auch Mediziner:innen überprüfen, ob ein Antrag auf medizinische Ausnahmegenehmigung zum aktuellen Zeitpunkt nötig bzw. möglich ist.

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