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Arzneimittelgesetz (AMG)

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Das österreichische Arzneimittelgesetz regelt, dass Arzneimittel, die verbotene Wirkstoffe enthalten diesbezüglich gekennzeichnet werden müssen. Zudem werden Beschlagnahmungen vorgesehen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Ware eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit darstellt.

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