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Anti-Doping Bundesgesetz (ADBG 2021)

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Das Anti-Doping Bundesgesetz bildet die Grundlage der österreichischen Anti-Doping Arbeit. Das ADBG regelt unter anderem die Aufgaben der NADA Austria, der unabhängigen Österreichischen Anti-Doping Rechtskommission (ÖADR) und der Unabhängigen Schiedskommission (USK), die Rechte und Pflichten der Sportler:innen, Betreuungspersonen und Sportorganisationen, die Durchführungsbestimmungen für Dopingkontrollen, Analysen, Medizinische Ausnahmegenehmigungen und Anti-Doping Verfahren sowie die Informations- und Präventionsarbeit. Zusätzlich werden im ADBG auch gerichtliche Strafbestimmungen für Besitz, Handel und Weitergabe (bis zu fünf Jahre Haft) sowie die Zusammenarbeit der NADA Austria mit den staatlichen Ermittlungsorganen erfasst.

Das ADBG wurde am 29. Juni 2007 veröffentlicht und 2008, 2009, 2013, 2015 und 2018 novelliert. Mit 1.1.2021 wurde das ADBG neu erlassen. Ziel war die Anpassung an den neuen Welt-Anti-Doping Code 2021 und die zugehörigen Internationalen Standards sowie an die Erfahrungen aus der Vollziehung.

 

Weiterführende Infos:

Gesamte Rechtsvorschrift für das Anti-Doping Bundesgesetz (RIS-Abfrage)

Dopingpräventionsrichtlinie des Sportministeriums

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