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NADA Austria informierte Verbände und Sportorganisationen

zurück Bild der Anti-Doping Informationsveranstaltung mit allen Teilnehmer:innen

Rund 70 Teilnehmer:innen folgten der gemeinsamen Einladung von NADA Austria und Sport Austria zur jährlichen Anti-Doping Informationsveranstaltung am 24. Jänner 2024. Zentrales Thema war die Umsetzung des Anti-Doping Bundesgesetz 2021 in den Bereichen Prävention, Dopingkontrollen und Recht.

Mag. Michael Mader, der Leiter des Dopingkontrollsystems der NADA Austria, beschäftigte sich in seinem Vortrag schwerpunktmäßig mit der Qualität der Aufenthaltsinformationen, die als Grundlage für Dopingkontrollen außerhalb von Wettbewerben dienen. 

Mag. Alexander Sammer, der Leiter der Abteilung Recht & Investigation, widmete seinen Vortrag ebenfalls den Aufenthaltsinformationen, diesmal aus dem Blickwinkel der Meldepflichtverstöße. Zudem wurde die derzeit laufende Überarbeitung des Welt-Anti-Doping-Codes und der zugehörigen internationalen Standards behandelt und die Teilnehmer:innen dazu aufgerufen, Überarbeitungsvorschläge einzubringen. 

Mag. Dr. David Müller, der Leiter der Abteilung Information und Prävention sowie Medizin, berichtete über die Umsetzung der Präventionsvorgaben aus dem "Anti-Doping Bundesgesetz 2021". Die gemeinsam mit den Verbänden und Sportorganisationen erstellten Präventionspläne und deren Maßnahmen sind umzusetzen, da andernfalls eine Nichterfüllung im NADA Austria Jahresbericht festgehalten wird. Zentrale Bausteine der Präventionsmaßnahmen sind eLearning-Kurse und darauf aufbauende, interaktive Schulungen im Rahmen des neuen Schulungskonzeptes "Linked Learning" der NADA Austria.

Im Bereich der Medizin wurde vor allem auf das Verbot von Tramadol eingegangen sowie die Wichtigkeit, dass es keine erlaubten Alternativen zur Behandlung mit verbotenen Substanzen oder Methoden geben darf, betont. Sollte es keine schlüssige Erklärung für die Nicht-Anwendung der erlaubten Alternativen geben, wird ein Antrag auf medizinische Ausnahmegenehmigung abgelehnt, was im Falle einer bereits erfolgten Behandlung zur Einleitung eines Anti-Doping Verfahrens mit allfällig nachfolgenden Sanktionen führt. Die NADA Austria rät daher dringend, die entsprechenden Checklisten und Guidelines der WADA zu befolgen.

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