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Krankheit oder Verletzung?

Nach den Anti-Doping Bestimmungen ist jede Sportlerin und jeder Sportler selbst dafür verantwortlich, was sich in ihrem*seinem Körper oder in ihren*seinen Körperflüssigkeiten befindet. Im Falle von Krankheit oder Verletzung gibt es daher einige wichtige Punkte zu beachten, um nicht ungewollt gegen die Anti-Doping Bestimmungen zu verstoßen

Überprüfen Sie unbedingt jede Art der Behandlung

Auch Sportlerinnen und Sportler können erkranken oder sich verletzen und haben ein Recht auf bestmögliche medizinische Versorgung. Allerdings gilt bei der Einnahme von Medikamenten bzw. bei deren Verabreichungsart besondere Vorsicht, da von den über 12.000 Präparaten, die im Austria Codex registriert sind, ca. 2.000 verbotene Substanzen enthalten oder mit verbotenen Methoden verabreicht werden. Die*der Sportler*in muss daher ihren*seinen behandelnde*n Ärztin*Arzt davon in Kenntnis setzen, dass sie*er den Anti-Doping Bestimmungen unterliegt.

Die NADA Austria empfiehlt, jede Art der Behandlung zur Sicherheit selbst nochmals eigenständig zu überprüfen. Zur Unterstützung der Sportler*innen bietet die NADA Austria eine Online-Medikamentenabfrage, die alle Medikamente des Austria Codex auf ihre Zulässigkeit nach der aktuellen Verbotsliste klassifiziert. Dieses Service ist auch als App für Android und iOS erhältlich. Zusätzlich bietet die NADA Austria eine jährlich aktualisierte Beispielliste erlaubter Medikamente (bei leichten Krankheitsverläufen, Befindensstörungen, geringfügigen Verletzungen, etc.).

Hinweis: Die NADA Austria klassifiziert nur Präparate, die im Austria Codex registriert sind und dessen hohen Qualitäts- und Kontrollkriterien unterliegen. Für alle anderen Produkte kann die NADA Austria keine Aussage über deren Zulässigkeit nach der aktuellen Verbotsliste treffen. Dies gilt insbesondere auch für Produkte, die im Ausland gekauft wurden und mitunter bei gleichem Namen andere Inhaltsstoffe haben können. Zur Überprüfung von Produkten, die im Ausland gekauft wurden, verwenden Sie bitte (falls angeboten) die Medikamentenabfrage der zuständigen Anti-Doping Organisation.

Gibt es eine geeignete erlaubte therapeutische Alternative?

Für den Fall, dass die Behandlung mit einer verbotenen Substanz oder mit einer verbotenen Methode medizinisch notwendig ist und es keine geeignete erlaubte therapeutische Alternative gibt, muss die*die Sportler*in (nicht die*der behandelnde Ärztin*Arzt) eine medizinische Ausnahmegenehmigung (Therapeutic Use Exemption - TUE) einholen.

Zur Unterstützung bei der Frage, ob es erlaubte Alternativen gibt bzw. welche Unterlagen und Befunde notwendig sind, um eine TUE zu bekommen, bietet die WADA ganze Reihe an Checklisten sowie ausführliche medizinischen Informationen zu bestimmten häufigen Erkrankungen, Behandlungen, Substanzen usw. Speziell für den Umgang mit Glukokortikoiden hat die NADA Austria auch noch eine zusätzliche Zusammenfassung erstellt. Bitte beachten Sie, dass sämtliche dieser Checklisten und Unterlagen auch für retroaktive Genehmigungsverfahren bedeutsam sind.