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WADA veröffentlicht Verbotsliste 2017

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Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) hat vor kurzem die ab 1. Jänner 2017 gültige Liste der verbotenen Substanzen und Methoden veröffentlicht. Zudem wurden die Änderungen im Monitoring Programm 2017 bekannt gegeben. 

Nachfolgend einige der wesentlichsten Änderungen:

  • In der Substanzklasse S1 wurden Klarstellungen zu anabolen Wirkstoffen vorgenommen und Metaboliten von DHEA als Beispiel angeführt.
  • In der Substanzklasse S2 wurden ergänzende Beispiele genannt. Zudem wurde klargestellt, dass das kobalthältige Vitamin B12 nicht verboten ist.
  • In der Substanzklasse S3 wurden Beispiele für jederzeit verbotene Beta-2-Agonisten aufgeführt und Klarstellungen vorgenommen. Ausnahmen für dieses Verbot bestehen für inhaliertes Salbutamol (erst ab 1.600 Mikrogramm innerhalb von 24 Stunden bzw. ab 800 Mikrogramm innerhalb von 12 Stunden verboten), inhaliertes Formoterol (erst ab 54 Mikrogramm innerhalb von 24 Stunden verboten) und inhaliertes Salmeterol (erst ab 200 Mikrogramm innerhalb von 24 Stunden verboten).
  • In der Substanzklasse S4 wurde "Arimistane" als Beispiel für einen Aromatese-Inhibitor angefügt.
  • In der Methodenklasse M1 wurde klargestellt, dass "ergänzender Sauerstoff" nur erlaubt ist, wenn er inhaliert wird.
  • In der Substanzklasse S6 wurden einige Beispiele und unterschiedliche Bezeichnungen (z.B. für "Methylhexanamine") aufgenommen. Zudem wurde klargestellt, dass die Aufnahme von Phenylethylamie über die normale Ernährung keine positive Analyse auf Phenylethylamie auslösen wird. 
  • In der Substanzklasse S7 wurde "Nicomorphine" aufgenommen.

Das "Monitoring Program" untersucht ab 2017 die Verwendung von Codeine sowie die gleichzeitige Anwendung mehrerer Beta-2-Agonisten. Die Beobachtung von einigen Stimulanzien (unter anderem Koffein und Nikotin) und Beruhigungsmitteln (Mitragynine und Tramadol) innerhalb von Wettkämpfen sowie von Glukokortikoiden und Telmisartan innerhalb und außerhalb von Wettkämpfen wird fortgesetzt.

Die Verbotsliste gilt weltweit und für alle Sportarten, die dem Welt-Anti-Doping-Code (WADC) unterliegen. Jedes Jahr werden alle Unterzeichner des WADC in einem mehrstufigen Prozess aufgerufen, ihre Anmerkungen und Anregungen einzubringen. Nach dieser Konsultierungsphase wird die endgültige Liste jeweils drei Monate vor In-Kraft-Treten von der WADA veröffentlicht.

Download:

Prohibited List 2017

Summary of Major Modifications and Explanatory Notes

Monitoring Program 2017

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