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NADA Austria rät zur Vorsicht bei Selbstmedikationen

zurück Bild zeigt Medikamenteneinnahme

Egal ob Sommergrippe, Erkältungen, leichte Verletzungen oder Ähnliches,  manchmal scheint der Weg zum Arzt oder zur Ärztin überflüssig, weil noch wirksame Medikamente in der Hausapotheke zu finden sind oder rezeptfreie Medikamente Abhilfe versprechen. Die Einnahme von Medikamenten ohne ärztliche Verordnung birgt jedoch nicht nur im Leistungssport Risiken.

Einerseits besteht bei Selbstmedikationen immer die Möglichkeit, dass ein falsches oder ungeeignetes Medikament eingenommen wird und entsprechende Neben- und Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln oder Substanzen nicht bedacht werden. Für Sportler:innen birgt eine Selbstmedikation zusätzlich das Risiko, ein Medikament mit einer verbotenen Substanz einzunehmen. Neben dem Risiko einen positiven Dopingtest abzugeben, kann zudem ohne eine entsprechende ärztliche Diagnose, ohne Verordnung für das entsprechende Medikament sowie aussagekräftige Befunde, keine Medizinische Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Diese muss immer entsprechend dokumentiert und von den behandelnden Ärztinnen unterstützt sein, zudem darf es keine erlaubte Alternative geben.

Rezeptfreie Medikamente sind davon nicht ausgenommen, da auch diese verbotene Substanzen enthalten können. Ob ein Medikament - egal ob rezeptpflichtig oder rezeptfrei - verboten oder erlaubt ist, kann am einfachsten mittels der NADA Austria Medikamentenabfrage bzw. mit der NADA Austria MedApp (iOS, Android) überprüft werden. Eine zusätzliche Hilfestellung bietet zudem die Beispielliste der erlaubten Medikamente.

Sportler:innen ist daher von Selbstmedikationen abzuraten. Das gilt auch für die „Wiederverwendung“ von Medikamenten, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt eingenommen wurden. In jedem Fall sollte auch hier die Zulässigkeit nach der aktuellen Verbotsliste mit einem der genannten Tools erfolgen, da sich die Verbotsliste der WADA jährlich ändert und somit vormals erlaubte Substanzen plötzlich verboten sein können.

Hinweis: Ob und wann ein Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung gestellt werden muss, kann nun einfach mittels TUE Checker überprüft werden. Für weitere Auskünfte steht die Medizinische Abteilung der NADA Austria unter medizin@nada.at zur Verfügung.

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