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Wer soll um eine TUE ansuchen? Wo und wann soll beantragt werden?

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Sportler:innen, die den Anti-Doping-Bestimmungen unterliegen, benötigen eine TUE, um eine verbotene Substanz einzunehmen oder eine verbotene Methode anzuwenden. Sie sollten sich bei daher vergewissern, bei wem sie sich beantragen müssen bzw. ob es die Möglichkeit einer nachträglichen Genehmigung ("retroaktiv") gibt.

Sportler:innen müssen daher zunächst überprüfen, ob das erforderliche Medikament oder die Methode, die sie einnehmen oder anwenden möchten, gemäß der WADA-Verbotsliste verboten ist. Wie eingangs beschrieben, steht dazu die Medikamentenabfrage / MedApp der NADA Austria sowie eine Beispielliste der erlaubten Medikamente zur Verfügung

Sportler:innen sind dafür verantwortlich, ihre:n Arzt:Ärztin darüber zu informieren, dass sie an die Anti-Doping-Bestimmungen gebunden sind. Wenn der Wirkstoff bzw. die Methode verboten ist, müssen mit dem:der Arzt:Ärztin erlaubte Alternativen gesucht werden. Wenn es keine gibt, muss eine TUE beantragt werden. Sportler:innen tragen die letzte Verantwortung dafür. Bei Fragen oder Schwierigkeiten dazu stehen die Mitarbeiter:innen der NADA Austria gerne zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis:

Internationalen Verbände müssen national ausgestellte Medizinische Ausnahmegenehmigungen nicht akzeptieren bzw. können diese beeinsprucht werden. Sportler:innen, die international antreten, werden daher dringend aufgefordert, rechtzeitig im Vorfeld bei ihrem nationalen bzw. internationalen Verband abzuklären, ob ihre Ausnahmegenehmigung vom internationalen Verband anerkannt wird. Die Mitarbeiter:innen der NADA Austria sind dabei gerne behilflich.

Zudem müssen Internationale Verbände das in Österreich gültige retroaktive Genehmigungsverfahren nicht automatisch anerkennen. Sportler:innen, die international antreten, werden daher dringend aufgefordert, rechtzeitig im Vorfeld bei ihrem nationalen bzw. internationalen Verband abzuklären, ob eine retroaktive Ausnahmegenehmigung vom internationalen Verband anerkannt wird.

Sportler:innen, müssen sich auch vergewissern, ob der zuständige internationale Verband zusätzliche Einschränkungen, Verbote oder Vorschriften (bspw. den kategorischen Ausschluss von medizinischen Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Substanzen) vorsieht.

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