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Die Auswahlkommission

Aufgaben der Auswahlkommission

Aufgabe der Auswahlkommission ist es, auf der Basis objektiver und nachvollziehbarer Kriterien, Vorgaben für eine intelligente und effektive Auswahl der Dopingkontrollen zu erstellen und diese regelmäßig neuesten Erkenntnissen anzupassen. Die Auswahlkommission unterstützt die NADA Austria bei der Erstellung des Kontrollplans. Sie gewichtet die Anzahl der geplanten Kontrollen, je nach der Doping-Wahrscheinlichkeit der einzelnen Sportarten. Die Auswahlkommission berät die NADA Austria bei der Unterteilung des Testpools in drei verschiedene Risiko-Stufen. Die Auswahlkommission greift nicht in das operative Tagesgeschehen der Abteilung Doping-Kontroll-System ein. Das Hauptaugenmerk liegt bei den out-of-competition Kontrollen, abhängig von der jeweiligen Sportart. Ziel soll nicht die Generierung möglichst vieler Dopingfälle sein, sondern eine möglichst hohe Abschreckungswirkung. Dopende Sportler sollen immer mit der Möglichkeit einer überraschenden Dopingkontrolle rechnen müssen, vorhersehbare out-of-competition Kontrollen wird es in Zukunft nicht mehr geben.

Gesetzliche Bestimmungen

In § 4 bzw. 9 des Anti-Doping Bundesgesetz idF BGBl I 146/2009 sind die Aufgaben und Tätigkeiten der Auswahlkommission der NADA Austria festgelegt:

§ 4 (2) Die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung hat folgende Kommissionen einzurichten:

6.die Auswahlkommission gemäß § 9 Abs. 9, die aus mindestens drei, maximal jedoch fünf fachlich geeigneten Personen zu bestehen hat.

§ 9 (3) Die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung hat für die Einleitung von Dopingkontrollverfahren im Einvernehmen mit der Auswahlkommission (§ 4 Abs. 2 Z 6) einen Dopingkontrollplan (§ 1a Z 5) zu erstellen und diesen regelmäßig entsprechend den neuesten Erkenntnissen zu aktualisieren.