Gemäß Artikel 2.10. des Welt-Anti-Doping-Codes dürfen Sportlerinnen und Sportler nicht mit Betreuungspersonen zusammenarbeiten, die derzeit sportrechtlich gesperrt sind oder in den letzten sechs Jahren straf- oder standesrechtlich wegen eines Deliktes, das einen sportrechtlichen Anti-Doping Verstoß dargestellt hätte, sanktioniert wurden.
Das österreichische Anti-Doping Bundesgesetz verschärft diese Bestimmung nochmals und legt fest, dass alle Personen, die für länger als 24 Monate sportrechtlich gesperrt wurden, insgesamt sechs Jahre nicht als Betreuungspersonen agieren dürfen.
Derzeit umfasst die Liste 114 Personen. Sportlerinnen und Sportler, die mit gesperrten Bertreuungspersonen zusammenarbeiten, werden schriftlich darüber informiert, dass sie dies zu unterlassen haben. Erfolgt die Zusammenarbeit trotz dieser Information auch weiterhin, so kann die betreffende Sportlerin / der betreffende Sportler für bis zu zwei Jahre gesperrt werden.
Link:
Liste der derzeit gesperrten Betreuungspersonen (WADA)
Liste der derzeit sanktionierten Personen (NADA Austria)
Presseaussendung der WADA (englisch)
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