Die Veröffentlichung von Anti-Doping-Verstößen erfordert eine sorgfältige Abwägung zwischen dem Schutz der Privatsphäre der betroffenen Personen und dem berechtigten öffentlichen Interesse an Transparenz und Chancengleichheit im Sport. Dabei müssen rechtliche wie ethische Vorgaben berücksichtigt werden, um die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu wahren. So können etwa der Welt-Anti-Doping-Code und das österreichische Anti-Doping-Bundesgesetz eine Veröffentlichung bei Freizeitsportler:innen, Minderjährigen oder besonders schutzwürdigen Personen ausschließen.
Der EuGH wird klären, ob es sich bei den veröffentlichten Daten um besonders schutzwürdige Informationen handelt, und ob deren Veröffentlichung zulässig ist. Die Entscheidung des EuGH ist nicht nur für Österreich, sondern weltweit richtungsweisend, wie bei der Veröffentlichung von Anti-Doping Verstößen verfahren werden soll. Insbesondere vor dem Hintergrund des Welt-Anti Codes 2027. Ein Urteil wird voraussichtlich in den kommenden Monaten erwartet.
