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NADA Austria verurteilt Hacker-Angriff auf ADAMS

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Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) hat bestätigt, dass Kriminelle Zugang zum "Anti-Doping Administration and Management System" (ADAMS) erlangt haben und sensible Daten von Sportlerinnen und Sportlern missbräuchlich verwendet wurden. Die NADA Austria verurteilt diesen Angriff und die im Zuge der Veröffentlichung einzelner medizinischer Ausnahmegenehmigungen erhobenen Vorwürfe zur unrechtmäßigen Leistungssteigerung.

Wenn SportlerInnen krank werden oder sich verletzen, haben sie wie jeder andere das Recht auf bestmögliche therapeutische Versorgung. Entsprechen der Anti-Doping Bestimmungen müssen SpitzensportlerInnen, die im Rahmen einer medizinisch notwendigen Behandlung verbotene Substanzen oder Methoden benötigen, eine Medizinische Ausnahmegenehmigung beantragen.

Diese Medizinische Ausnahmegenehmigung darf gemäß den Anti-Doping Bestimmungen nur erteilt werden, wenn eine Medizinische Kommission zur Ansicht gelangt, dass die Behandlung medizinisch notwendig ist und keine über die Wiederherstellung der normalen Leistungsfähigkeit hinausgehende Leistungssteigerung erfolgt. Zusätzlich haben die zuständigen Nationalen Anti-Doping Agenturen, der jeweilige Internationale Fachverband und die WADA die Möglichkeit, Einspruch gegen eine Medizinische Ausnahmegenehmigung zu erheben, falls diese nicht den strengen Kriterien des "Internationalen Standards für Medizinische Ausnahmegenehmigungen" entsprechen sollte.

Der Vorwurf, dass sich SportlerInnen durch Medizinische Ausnahmegenehmigungen einen unerlaubten Vorteil verschaffen würden, ist daher nicht haltbar. Vorschläge dahingehend, dass SportlerInnen, die Medikationen anwenden müssen (z.B. im Zuge chronischer Erkrankungen, Unfällen, Erkrankung, etc.) vom Sport auszuschließen wären, hält die NADA Austria nicht nur für nicht zielführend sondern auch für diskriminierend.

Die WADA hat nach eigenen Angaben bereits vor einigen Wochen, als die Cyberattacke erstmals bekannt wurde, entsprechende Schritte gesetzt, um die Datensicherheit zu erhöhen und weitere Angriffe nach Möglichkeit zu unterbinden. Die Veröffentlichung von sensiblen Gesundheitsdaten widerspricht sämtlichen Datenschutzbestimmungen und muss strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

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