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Gut vorbereitet in den Sommerurlaub

zurück Foto einer Apotheke / Quelle: Pixabay

Ob Trainingslager, Wettkampf oder Erholungsurlaub – die Anti-Doping Bestimmungen gelten auch während der Sommermonate uneingeschränkt. Mit einer guten Vorbereitung lassen sich mögliche Herausforderungen und Risiken vermeiden.

Medikamente und Behandlungen im Ausland

Auch im Sommer können Erkrankungen oder Verletzungen auftreten oder medizinische Behandlungen notwendig werden. Wie im Inland, so ist auch im Ausland wichtig, die Anti-Doping Bestimmungen genau zu beachten.

Besondere Sorgfalt ist bei der Einnahme von Medikamenten, die im Ausland gekauft wurden, erforderlich. Präparate können trotz gleicher Produktbezeichnung andere Wirkstoffe enthalten als in Österreich. Bei Unklarheiten empfiehlt es sich, die NADO des jeweiligen Landes zu kontaktieren oder falls vorhanden, die länderspezifische Medikamentenabfrage zu nutzen.

Benötigte Medikamente sollten nach Möglichkeit bereits vor Reiseantritt mitgenommen und vor der Einnahme sorgfältig überprüft werden. Für die Reiseapotheke bietet die Beispielliste erlaubter Medikamente (nada.at/beispielliste) eine hilfreiche Orientierung. Sie enthält beispielhafte Präparate, die an die aktuelle Verbotsliste angepasst wurden und unterstützt Sportler:innen, Ärzt:innen und Apotheker:innen bei der Auswahl einer erlaubten Medikation.

Sollte eine medizinische Behandlung im Ausland notwendig sein, wird dringend empfohlen, alles bestmöglich zu dokumentieren. Selbst wenn die Landessprache nicht lesbar ist oder aufgrund eines Notfalls keine Zeit bestand, eine Abklärung nach der Verbotsliste vorzunehmen, ist es wichtig, eine Bestätigung zu haben, die bei Bedarf übersetzt werden kann.

Achtung auf Einfuhrbestimmungen

Vorsicht ist aber neben den Anti-Doping-Bestimmungen auch bei der Mitnahme von Medikamenten ins Ausland geboten. Es gilt jedenfalls die jeweiligen nationalen Regelungen zu beachten. Medikamente, die in Österreich zulässig sind, können in anderen Ländern verboten sein oder einer vorherigen Genehmigung bedürfen. Zudem kann ein Nachweis erforderlich sein, dass die Medikamente ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

Eine von einer Anti-Doping Organisation erteilte medizinische Ausnahmegenehmigung berechtigt nicht automatisch zur Einfuhr- oder Mitnahme eines Medikamentes in ein anderes Land. Es wird daher empfohlen, sich rechtzeitig vor Reiseantritt über die geltenden Einfuhr- und Mitnahmebestimmungen des jeweiligen Ziellandes zu informieren.

Vorsicht bei Fleisch und Fleischprodukten

In einigen Ländern werden in der Viehzucht verbotene Substanzen (z.B. anabole Steroide, Wachstumshormone) eingesetzt, um die Produktionsquoten zu erhöhen. Besondere Vorsicht ist laut Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) bei Reisen nach China, Guatemala oder Mexiko, möglicherweise auch in Ecuador, Kolumbien und Peru geboten.

Aufenthaltsinformationen

Sportler:innen des Nationalen Testpools müssen ihre Aufenthaltsinformationen (Whereabouts) auch während des Urlaubs aktuell halten. Änderungen des Aufenthaltsortes sind rechtzeitig in das Anti-Doping Administration and Management System (ADAMS) einzutragen, damit unangekündigte Dopingkontrollen weiterhin möglich sind.

Die Eintragung von Reisen ermöglicht eine Berücksichtigung bei der Dopingkontrollplanung. Wenn keine Reisezeiten eingetragen werden, kann es sein, dass das Dopingkontrollteam genau dann vor der Tür steht, wenn die:der Sportler:in eigentlich gerade losreisen wollte. Bei Flugreisen, die über Nacht gehen, gibt es die Möglichkeit, dies in ADAMS entsprechend bekannt zu geben. In diesem Fall muss kein Übernachtungsort angegeben werden.

Sportler:innen sollten die Eintragungen im Vorfeld so gut als möglich vornehmen (z.B. geplante Reiseroute, fixe Städte, Häfen, etc.) und die Einträge aktualisieren, sobald sie nähere Informationen haben. Die ADAMS-App “Athlete Central” ermöglicht die Angabe von GPS-Daten in den Zusatzinformationen. Sollte dies nicht möglich sein, so ist eine bestmögliche Beschreibung der Adresse zielführend. Zudem ist es bei Individual-Rundreisen (z.B. Camping-Urlaub) sinnvoll, das Kennzeichen des Autos sowie Zusatzinformationen (Farbe, Automarke, etc.) einzutragen.

Die Aktualisierung über ADAMS bzw. Athlete Central ist jederzeit möglich, zu beachten ist allerdings, dass dazu eine Internetverbindung notwendig ist. Ist die Änderung per Website oder App nicht möglich, dann ist dies auch per E-Mail (je nach Situation: adams@nada.at, an den internationalen Sportfachverband oder info@ita.sport) zulässig.

Achtung: Bei Verwendung einer E-Sim, um Roaminggebühren zu vermeiden, ist sehr wichtig, dass diese neue Nummer bei den Aufenthaltsinformationen angegeben wird, um Erreichbarkeit zu gewährleisten.

 

Links:
Beispielliste erlaubter Medikamente 2026

Fleisch und Fleischprodukte auf Reisen

E-Learningkurs zu Whereabouts

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