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Anti-Doping Arbeit trotz COVID-19 Krise auf hohem Niveau

zurück Foto der Pressekonferenz mit Personen

Das heimische Dopingkontrollprogramm wurde nach einer Pandemie-bedingten Einschränkung im Jahr 2020 rasch wieder in vollem Umfang aufgenommen. Seit 1.1.2021 sind von den Sportorganisationen zudem auch verpflichtende Maßnahmen zur Dopingprävention zu setzen, wie Vizekanzler und Sportminister Mag. Werner Kogler im Rahmen der Jahrespressekonferenz der NADA Austria betonte.

Die NADA Austria hat bereits im März 2020 begonnen, in Zusammenarbeit mit den Krisenstäben des Bundes, Sicherheitskonzepte und Vorsichtsmaßnahmen zu entwickeln. Nachdem die Kontrolltätigkeit zunächst auf konkrete Verdachtsfälle beschränkt wurde, ist der geregelte Kontrollbetrieb mit dem Hochfahren des Sports im Mai 2020 wieder aufgenommen worden.

Der erste Lockdown und die Absage vieler Wettkämpfe führte zu einem Rückgang der Dopingproben von rund 28 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (2.122 statt 2.942 im Jahr 2019). NADA Austria-Geschäftsführer Mag. Michael Cepic: „Wir haben das Dopingkontrollprogramm, auch im Vergleich zu anderen Ländern, sehr schnell wieder auf hohes Niveau gebracht, damit keine Lücken entstehen. Mit den entsprechenden internen Sicherheitsmaßnahmen ist es gelungen, dass es bislang keinen COVID-19 Fall bei der NADA Austria gab.“

Anti-Doping Bundesgesetz 2021 setzt neue Maßstäbe

Auch abseits der Pandemie war 2020 ein sehr intensives Jahr für die Anti-Doping Arbeit. In enger Zusammenarbeit mit den Expertinnen und Experten des Sportministeriums und der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) wurde das „Anti-Doping Bundesgesetz 2021“ (ADBG 2021) vorbereitet, das am 1.1.2021 in Kraft getreten ist. Neben zahlreichen Anpassungen, die der „Welt-Anti-Doping Code 2021“ und die zugehörigen „Internationalen Standards“ notwendig machten, wurde unter anderem eine Sportlerinnen- und Sportlerkommission bei der NADA Austria eingerichtet, der Begriff der Freizeitsportlerin bzw. des Freizeitsportlers geschaffen und der Schutz von Whistleblowern verbessert.

Als eine der wesentlichsten Neuerungen wurden verbindliche Maßnahmen zur Dopingprävention eingeführt. Sportorganisationen sind nunmehr verpflichtet, in Abstimmung mit der NADA Austria individuelle, auf das jeweilige Dopingrisiko der Sportart angepasste, Maßnahmenpakete zu entwickeln und umzusetzen. Die Sportorganisationen werden dabei von der NADA Austria mit all ihren kostenlosen Programmen und Angeboten unterstützt. Eine Evaluierung der Umsetzung wird jährlich an das Sportministerium berichtet. Sportminister Kogler: „Dopingprävention ist von zentraler Bedeutung für fairen und gesunden Sport. Mit den nunmehr verpflichtenden Maßnahmen steigt die Zahl jener Länder, die uns um unser Anti-Doping Bundesgesetz beneiden, erneut.“

Europaweite Vereinheitlichung des Strafrechts gefordert

Die Operation Aderlass hat gezeigt, dass es zur Aufdeckung von professionellen Betrugsnetzwerken nicht nur die Anti-Doping Organisationen, sondern auch staatliche Ermittlungsbehörden braucht. Mag. Cepic: „Das Anti-Doping Bundesgesetz bietet eine sehr gute, effektive Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen der NADA Austria, der Polizei, insbesondere dem Schwerpunktreferat des Bundeskriminalamtes, dem Zoll und den Staatsanwaltschaften.“

16 sportrechtliche Anti-Doping Verfahren in Zusammenhang mit der Operation Aderlass wurden bislang geführt, der überwiegende Teil ist bereits rechtskräftig abgeschlossen, mit Sanktionen zwischen drei Jahren und lebenslangen Sperren für alle Sportarten. Zum derzeitigen Zeitpunkt bedeutet dies eine Gesamtsperrdauer von 48,5 Jahren sowie zwei lebenslange Ausschlüsse.

Zudem wurden zahlreiche strafrechtliche Verfahren gegen heimische Beschuldigte bereits erstinstanzlich abgeschlossen. Die Verfolgung von im Ausland gesetzten Straftaten ist allerdings laut OGH nicht möglich, falls es im jeweiligen Land keine vergleichbare Rechtsgrundlage gibt. Hier braucht es einheitliche Straftatbestände für Besitz, Handel und Weitergabe sowie Sportbetrug: Mag. Cepic: „Wir brauchen eine grenzübergreifende Zusammenarbeit zur Verfolgung von Straftaten. Doping ist Betrug und muss, in einem ersten Schritt zumindest in Europa, auch einheitlich geahndet werden.“

Zusammenarbeit im zentral- und osteuropäischen Raum

Die 2019 gegründete "Central European Anti-Doping Organisation" (CEADO) hat sich der intensiven Zusammenarbeit der Anti-Doping Organisationen aus Kroatien, Österreich, Polen, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn verschrieben. In Zusammenarbeit mit der WADA wird derzeit ein Mentoringprogramm der für die Anti-Doping Organisationen aus Albanien, Armenien, Bosnien & Herzegowina, Georgien, Kosovo, Nordmazedonien, Moldawien und Montenegro umgesetzt.

Mag. Michael Cepic, der bis 2023 Vorsitzender der CEADO ist: „Sport ist international, unsere Sportlerinnen und Sportler treten bei Wettkämpfen gegen Mitbewerberinnen und Mitbewerber aus der ganzen Welt an, daher ist es wichtig, dass weltweit einheitliche Standards der Anti-Doping Arbeit umgesetzt werden. Wir unterstützen diese Länder dabei, die Vorgaben der WADA umzusetzen.“

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