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WADA veröffentlicht Verbotsliste 2022

zurück Grafik zeigt die Verbotsliste der WADA

Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) hat die ab 1. Jänner 2022 gültige Liste der verbotenen Substanzen und Methoden veröffentlicht. Wesentlichste Änderung ist das Verbot von Glukokortikoid-Injektionen im Wettkampf oder im Vorfeld zu diesem.

Neben einigen Klarstellungen und Ergänzungen gibt es einige grundlegende Änderungen:

Verbot von Glukokortikoid-Injektionen

  • Ab 1.1.2022 sind sämtliche Injektionsarten von Glukokortikoiden im Wettkampf verboten. Bislang war nur die intramuskuläre, intravenöse, orale und rektale Anwendung ausgeschlossen. Klargestellt wurde zudem, dass die orale Anwendung auch oromucosal, buccal, gingival und sublingual umfasst.
  • Da dies eine wesentliche Änderung bedeutet, durch die beispielsweise auch die verbreitete Behandlungsform der intraartikulären Glukokortikoidgabe verboten wird, wurde dieses Verbot bereits im Oktober 2020 bekannt gegeben, um genügend Zeit für die eingehende Information über diese Neuerung zu ermöglichen.
  • Glukokortikoide sind zwar nur im Wettkampf verboten, allerdings kann die Anwendung im Vorfeld eines Wettkampfes aufgrund der langsamen Abbauzeiten dazu führen, dass erhöhte Werte im Körper vorhanden sind. Je nach Glukokortikoid und Anwendungsart reichen die Abbauzeiten von 3 Tagen bis hin zu 60 Tagen (z.B. intramuskuläre Injektion von "Triamcinolone acetonide"). Nähere Infos zu den Abbauzeiten siehe Summary of Major Modifications and Explanatory Notes.
  • Sportlerinnen und Sportler sowie Betreuungspersonen werden daher zur besonderen Sorgfalt bei der Anwendung von Glukokortikoiden aufgefordert. Sollte die Behandlung innerhalb der Abbauzeiten notwendig sein, ist dafür eine medizinische Ausnahmegenehmigung notwendig. Sportlerinnen und Sportler im Nationalen Testpool (Topsegment, Basissegment, Mannschaftssegment) müssen diese im Vorhinein beantragen. Alle anderen haben die Möglichkeit, die Ausnahmegenehmigung im Zusammenhang mit einer Dopingkontrolle zu beantragen.
  • In allen Fällen werden die (potenziellen) Antragsteller dringend dazu angehalten, sämtliche Befunde gut aufzubewahren. Die WADA wird in den kommenden Wochen zusätzliche Dokumente und Checklisten veröffentlichen, um die häufigsten Fragen in Zusammenhang mit Glukokortikoiden zu beantworten.

Änderungen bei Salbutamol

Der Grenzwert für die Anwendung des Beta-2-Agonisten "Salbutamol" wurde auf 600 Mikrogramm innerhalb von 8 Stunden geändert (derzeit 800 Mikrogramm innerhalb von 12 Stunden). Der Grenzwert pro Tag bleibt mit 1.600 Mikrogramm innerhalb von 24 Stunden gleich.

Aufnahme neuer Substanzen

Mit "BPC-157" wurde erstmals ein Beispiel für "Non-approved Substances" genannt. Osilodrostat wurde als "Anabolic Agent" aufgenommen. "Lonapegsomatropin", "somapacitan" und "somatrogon" wurden als Beispiele für Wachstumshormon-Analoge ergänzt. Zudem wurden einige Analoga von "Methylphenidat", "Modafinil" und "Adrafinil" aufgenommen. Nähere Details dazu sind der Verbotsliste zu entnehmen.


    Neben der Summary of Major Modifications and Explanatory Notes bietet die WADA auch ein Q&A zur Verbotliste, um offene Fragen zu beantworten.

    Die Verbotsliste gilt weltweit und für alle Sportarten, die dem Welt-Anti-Doping-Code (WADC) unterliegen. Jedes Jahr werden alle Unterzeichner des WADC in einem mehrstufigen Prozess aufgerufen, ihre Anmerkungen und Anregungen einzubringen. Nach dieser Konsultierungsphase wird die endgültige Liste jeweils drei Monate vor In-Kraft-Treten von der WADA veröffentlicht.

    Download:

    Prohibited List 2022

    Summary of Major Modifications and Explanatory Notes

    Monitoring Program 2022

    Link:

    Infoschreiben der WADA (englisch)

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