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WADA veröffentlicht Verbotsliste 2016

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Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) hat vor kurzem die ab 1. Jänner 2016 gültige Liste der verbotenen Substanzen und Methoden veröffentlicht.

Nachfolgend einige der wesentlichsten Änderungen:

  • In der Substanzklasse S2 wurde "Leuprorelin" als Beispiel für "Chorionic gonadotrophin" und "Luteinizing hormone-releasing factor" aufgenommen.
  • In der Substanzklasse S4 wurden Insulin-Mimetika aufgenommen, um alle Insulin-Rezeptor-Agonisten zu erfassen. Zudem wurde "Meldonium (Mildronate)" aufgenommen, nachdem ein potentieller Missbrauch festgestellt wurde.
  • In der Substanzklasse S5 wurde klargestellt, dass die ophthalmologische Anwendung von "Carbonic anhydrase inhibitors" erlaubt ist.
  • In der Substanzklasse S6 wurde klargestellt, dass "Clondine" erlaubt ist.
  • In der Substanzklasse P1 wurde die Federation International de Motocyclisme (FIM) gestrichen.

Das "Monitoring Program 2016" untersucht unter anderem den Missbrauch weiterer Stimulanzien und Narkotika im Wettkampf sowie den potentiellen Missbrauch von Glukokortikoiden. Zudem wird "Telmisartan" beobachtet. "Meldonium" wurde aus dem Monitoring Program entfernt, da es in die Verbotsliste aufgenommen wurde. "Hydrocodone", das "morphine/codeine"-Verhältnis und "Tapentadol" wurden aus dem Monitoring Program genommen. 

Die Verbotsliste gilt weltweit und für alle Sportarten, die dem Welt-Anti-Doping-Code (WADC) unterliegen. Jedes Jahr werden alle Unterzeichner des WADC in einem mehrstufigen Prozess aufgerufen, ihre Anmerkungen und Anregungen einzubringen. Nach dieser Konsultierungsphase wird die entgültige Liste jeweils drei Monate vor In-Kraft-Treten von der WADA veröffentlicht.

Download:

Prohibited List 2016

Summary of Major Modifications and Explanatory Notes

Monitoring Program 2016

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