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Neues Anti-Doping-Bundesgesetz von Ministerrat beschlossen

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Die Bundesregierung hat am Mittwoch im Ministerrat den Entwurf für das Anti-Doping-Bundesgesetz beschlossen, das nun noch den Nationalrat passieren muss. In Kraft treten soll es am 1. Jänner 2021, notwendig geworden war es aufgrund des neuen Welt Anti Doping Codes (WADC), der zahlreiche Neuerungen vorsieht. Zudem hat auch die Nationale Anti-Doping Agentur (NADA) noch Vorschläge eingebracht.

"Das konsequente Vorgehen gegen Doping und der Schutz der fairen Athletinnen und Athleten zählen zu meinen wichtigsten Anliegen im Sport. Das Anti-Doping-Bundesgesetz 2021 (ADBG 2021) ist ein weiterer Schritt hin zu mehr Effizienz und Treffsicherheit in der Anti-Doping-Arbeit", sagte Vizekanzler und Sportminister Werner Kogler (Grüne). Die nun verbindlichen Präventionsmaßnahmen hob er besonders hervor: "Je risikobehafteter die Sportart, desto engmaschiger wird geschult. Kommt ein Verband seinen Verpflichtungen wiederholt nicht nach, wird das unmittelbare Konsequenzen bei der Fördermittelvergabe nach sich ziehen."

Zu den wichtigsten Eckpunkten, die vom WADC ausgehen, zählt u.a., dass es einen neuen, elften Tatbestand gibt, der Whistleblower vor Einschüchterung schützen bzw. die Täter sanktionieren soll. Ebenso können nun auch DNA-Proben und Fingerabdrücke als Beweise herangezogen werden. Weiters bringen positive Tests von Substanzen mit Missbrauchspotenzial (Gesellschaftsdrogen), so sie nachweislich nicht für Leistungssteigerung genommen wurden, eine Sperre von drei Monaten ein. Die Gesundheit wird als zentrales Element im Kampf gegen Doping hervorgehoben und die Unabhängigkeit der nationalen Anti-Doping-Behörden von Sport-Institutionen festgeschrieben.

Die Dopingprävention mit Mindestverpflichtungen wird ebenso im Gesetz verankert, und der Begriff des Freizeitsportlers wurde definiert. Der Sanktionsrahmen ist geringer und die Öffentlichmachung nicht mehr zwingend. Der Gesetzesvorschlag definiert jemanden als Freizeitsportler, wenn das Leistungsniveau unterhalb der Landesliga bzw. von Landesmeisterschaften liegt und in den vergangenen fünf Jahren weniger als fünf Wettkämpfe auf nationaler Ebene bestritten worden sind.

"Ein neuer Passus, der absolut Sinn macht. Eine Hobbysportlerin bzw. ein Hobbysportler, der einmal in zwei Jahren an einem Volkslauf teilnimmt und im Vorfeld unwissentlich ein auf der Dopingliste befindliches Schmerzmittel eingenommen hat, soll nicht ein Leben lang via Internet mit diesem Missgeschick in Verbindung gebracht werden können", erklärte Kogler.

Zusätzlich zu den Vorgaben der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) beinhaltet das neue ADBG 2021 auch die Installation einer Athletinnen- und Athletenkommission in der NADA. "Und wir haben eine 50-prozentige Frauenquote in allen Kommissionen der NADA Austria festgeschrieben, setzen die angekündigte geschlechterparitätische Besetzung von Gremien im Sport Schritt für Schritt um", sagte der Sportminister. Zudem wird der Nationale Testpool ab 1. Jänner um Mannschaftssportarten erweitert und im Bereich der Fitnesscenter wird ein Gütesiegelprogramm implementiert.

(Aussendung des Sportministeriums)

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