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NADA Austria informierte Verbände und Sportorganisationen

zurück Anti-Doping Informationsveranstaltung

Rund 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer folgten der gemeinsamen Einladung von NADA Austria und Sport Austria zur jährlichen Anti-Doping Informationsveranstaltung am 24. Jänner 2022. Zentrales Thema war die Umsetzung des Anti-Doping Bundesgesetz 2021.

Aufgrund der aktuellen COVID-19 Situation wurde die Veranstaltung per Videokonferenz durchgeführt. Mag. Alexander Sammer, der Leiter der Abteilung Recht & Investigation gab einen Einblick in die Verfahren 2021 und widmete seinen Vortrag dem Thema Datenschutz. Verbände und Sportorganisationen sind hier insbesondere in den Bereichen Medizinische Ausnahmegenehmigung sowie Anti-Doping Verfahren gefordert. Bei Medizinischen Ausnahmegenehmigungen empfiehlt die NADA Austria, dass der entsprechende Antrag direkt von der Sportlerin bzw. vom Sportler eingebracht wird und nicht der Umweg über den Verband oder die Sportorganisation gewählt wird. Dadurch wird einerseits gewährleistet, dass sensible medizinische Themen vertrauensvoll im kleinen Kreis behandelt werden, andererseits bedeutet dies auch eine Entlastung für die Verbände, welche dadurch keine zusätzlichen Datenschutzmaßnahmen ergreifen müssen.

Mag. Michael Mader, der Leiter des Dopingkontrollsystems gab einen Einblick über das arbeitsreiche Jahr 2021, welches nicht zuletzt aufgrund der dichten Abfolge von zwei Olympischen und Paralympischen Spielen geprägt war. Die Qualität der Aufenthaltsinformationen mancher Sportlerinnen und Sportler muss verbessert werden, daher wird es in den kommenden Monaten entsprechende Hinweise an die Betroffenen geben. Als Neuerung für die kommenden Monate wurde der Einsatz der digitalisierten Dopingkontrolle angekündigt. Das sogenannte "ADAMS-Paperless" wurde 2021 bereits in einer Politphase getestet und soll 2022 breiter zum Einsatz kommen und somit die gedruckten Dopingkontrollformulare und Begleitzettel ersetzen.

Abschließend berichete Mag. Dr. David Müller, der Leiter der Abteilung Information und Prävention sowie Medizin über die Umsetzung des neuen "International Standard for Education" sowie den neuen Präventionsparagraphen im Anti-Doping Bundesgesetz. Gemeinsam mit den Verbänden und Sportorganisationen wurden Präventionspläne erstellt, deren Umsetzung 2022 evaluiert werden wird. Zentrale Bausteine der Präventionsmaßnahmen sind eLearning-Kurse und darauf aufbauende, interaktive Schulungen im Rahmen des neuen Schulungskonzeptes "Linked Learning" der NADA Austria.

Im Bereich der Medizin wurde insbesondere auf Medizinische Ausnahmegenehmigungen eingegangen. Testpoolsportlerinnen und -sportler (dies betrifft seit der Saison 2021/22 auch ausgewählte Mannschaftssportarten) müssen die entsprechenden Anträge vor der Behandlung stellen. Es gibt aber einige Ausnahmen von dieser Regel, beispielsweise bei dem seit 01.01.2022 geltenden Verbot von Glukokortikoid-Injektionen. Die NADA Austria hat dazu eine eigene Guideline zum Umgang mit Glukokortikoiden erstellt. In jedem Fall, egal ob im Vorhinein oder im Nachhinein, ist von zentraler Bedeutung, dass es keine erlaubten Alternativen zur Behandlung mit verbotenen Substanzen oder Methoden geben darf. Sollte dies der Fall sein und es keine schlüssige Erklärung für die Nicht-Anwendung der erlaubten Alternativen geben, wird der Antrag abgelehnt, was im Falle einer bereits erfolgten Behandlung zur Einleitung eines Anti-Doping Verfahrens mit allfällig nachfolgenden Sanktionen führt. Die NADA Austria rät daher dringend, die entsprechenden Checklisten und Guidelines der WADA zu befolgen.

NADA-Geschäftsführer Mag. Michael Cepic: "Ich freue mich, dass so viele unserer Einladung gefolgt sind. Das Anti-Doping Bundesgesetz 2021 beinhaltet eine ganze Reihe an Neuerungen, insbesondere im Bereich Prävention. Rund ein Jahr nach Inkrafttreten gilt es nun, die Umsetzung der Maßnahmen weiter voranzutreiben und zu evaluieren.  Die österreichischen Sportorganisationen sind zentrale Partner beim bestmöglichen Schutz der sauberen Sportlerinnen und Sportler."

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