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Medien-Workshop zum WADC 2015 und der Novelle des ADBG

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Die NADA Austria setzt ihre Informationsoffensive fort und führte am 27. November einen weiteren Medien-Workshop durch. Schwerpunkt dieser Veranstaltung war der ab 01. Jänner 2015 gültige Welt-Anti-Doping-Code 2015 (WADC) sowie die Novelle des Anti-Doping Bundesgesetz (ADBG).

Welt-Anti-Doping-Code 2015

Der neue WADC tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft und bringt folgende wesentliche Änderungen mit sich: Die Dauer der "Standard-Sperre" wird von zwei auf vier Jahre erhöht. Gleichzeitig ermöglicht der WADC eine größere Bandbreite an Milderungsgründen für außergewöhnliche Umstände.

Die Verjährungsfrist für Verstöße gegen die Anti-Doping Bestimmungen wurde von acht auf zehn Jahre erhöht. Dadurch können bspw. Proben bis zu zehn Jahre gelagert werden, um zu einem späteren Zeitpunkt mit neuesten Analysemethoden (erneut) analysiert zu werden.

Ein besonderer Schwerpunkt wird ab 2015 auf dem "Intelligent Testing" liegen. Der WADC legt engere Vorgaben zur Auswahl der Athleten und der anzuwendenden Analysemethoden fest. Zudem soll die Zusammenarbeit zwischen den Anti-Doping Organisationen und den strafrechtlichen Ermittlungsorganen weiter ausgebaut und intensiviert werden.

Athleten ist es nunmehr verboten, mit verurteilten Trainern, Betreuern oder Funktionären zu arbeiten. Diese Regelung gilt einerseits für die Dauer einer allfälligen sportrechtlichen Sperre, andererseits aber auch für straf- oder standesrechtliche Verurteilungen für einen Zeitraum von mindestens sechs Jahren.

Novelle des Anti-Doping Bundesgesetzes

Das ADBG wird aufgrund der Vorgaben des WADC 2015 sowie aus den Erfahrung der Anti-Doping Arbeit der vergangenen Jahre novelliert.

Für jeden Sportler im Sinne des ADBG gelten die Anti-Doping Regelungen des jeweils zuständigen internationalen Fachverbandes. Daher sind sämtliche Änderungen des WADC 2015 (z.B. vier Jahre "Standard-Sperre", zehn Jahre Verjährungsfrist, "Prohibited Association" und "Complicity") auch in Österreich gültig.

Mit der Novelle kommt es zu einer noch klareren Trennung zwischen NADA Austria, der unabhängigen Österreichischen Anti-Doping Rechtskommission (ÖADR) und der Unabhängigen Schiedskommission (USK). Der USK ist es nun möglich, gerichtliche Rechtshilfe in Anspruch zu nehmen, um nicht-kooperative Zeugen zu befragen und so das Verfahren zu beschleunigen.

Neben dem repressiven Bereich regelt das ADBG auch die Aufgaben und Pflichten der unterschiedlichen Organisationen im Bereich Information und Prävention.

Ein Schwerpunkt der NADA Austria liegt auf der Präventionsarbeit und dem Schutz der sauberen Sportler!


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