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Medien-Workshop "Ein Jahr Operation Aderlass"

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Anlässlich des Jahrestages der "Operation Aderlass" informierte die NADA Austria führende Medien, um einen Überblick über den aktuellen Stand in der Aufarbeitung der Causa zu bieten. Die gute Zusammenarbeit mit den strafrechtlichen Ermittlungsbehörden ermöglichte es, dass bereits zahlreiche sportrechtliche Verfahren abgeschlossen werden konnten.

Im Zuge der "Operation Aderlass", unter der Leitung der Staatsanwaltschaft München in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Innsbruck, wurden Telefonüberwachungen, Observierungen und Hausdurchsuchungen durchgeführt. Beim Einschreiten im Rahmen der Nordischen Ski-WM in Seefeld und Zeitgleich an mehreren Orten in Deutschland, wurden von insgesamt 150 Polizeibeamten 16 Hausdurchsuchungen durchgeführt, wobei es zu 9 Festnahmen kam. Bei den Sportlern wurden durch die NADA Austria Dopingkontrollen vollzogen. 

Durch die Ermittlungen wurde das Ausmaß dieses internationalen, über mehrere Sportarten aktiven Netzwerkes bekannt. Derzeit werden rund 50 Personen aus 9 Ländern als Beschuldigte geführt, wobei rund die Hälfte als "Hintermänner" oder "Unterstützer" gelten.  

Insgesamt acht sportrechtliche Verfahren konnten bereits rechtskräftig abgeschlossen werden, in einem Fall besteht noch die Möglichkeit zur Berufung. Die Anzahl der ausgesprochenen Sperren beträgt 35,5 Jahre, zusätzlich wurde ein Sportler lebenslang gesperrt. Auch einige strafrechtlichen Verfahren sind bereits abgeschlossen bzw. stehen die Verhandlungen in den nächsten Wochen und Monaten an. 

NADA Austria Geschäftsführer Mag. Michael Cepic resümiert: "Die "Operation Aderlass" hat gezeigt, dass die strafrechtlichen Ermittlungsgrundlagen im jeweiligen Land von zentraler Bedeutung sind. Dopingkontrollen können Sportler überführen, Ermittlungen ganze Netzwerke, daher ist der Austausch und die Zusammenarbeit mit den strafrechlichen Ermittlungsbehörden entscheidend." 

Das österreichische Anti-Doping Bundesgesetz gilt weltweit als Vorbild. Ziel der nächsten Jahre muss es sein, vergleichbare Rechtsgrundlagen auch auf internationaler Ebene bzw. in einem ersten Schritt zumindest europaweit zu etablieren.

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