Hinter den oft geschickt vermarkteten Versprechen von Nahrungsergänzungsmitteln steht oftmals eine absatzorientierte Industrie. Neben den klassischen Werbemöglichkeiten werden soziale Medien wie TikTok oder Instagram genutzt, um gerade auch jüngere Zielgruppen zu erreichen. Influencer vermitteln den Zuseher:innen bzw. ihren Followern eine freundschaftliche Nähe durch die Verfolgung ähnlich gelagerter Ziele, welche Vertrauen erwecken soll.
Manchen Influencern wird für die Vermaktung solcher Produkte viel Geld geboten, obwohl Sie selbst keines der Produkte jemals angewendet haben. Es ist daher nicht verwunderlich, dass über diese Kanäle auch der Zugang zu verbotenen bzw. nicht zugelassenen Substanzen erleichtert bzw. die Anwendung beworben wird. Ein Beispiel hierfür ist MK-677, um das sich in letzter Zeit ein regelrechter Trend auf den sozialen Netzwerken entwickelt hat.
MK-677, auch als Ibutamoren bekannt, befindet sich auf der Verbotsliste und kann zu erheblichen gesundheitlichen Risiken führen. Unter den Nebenwirkungen befinden sich beispielsweise die Erhöhung des Stresshormons Cortisol, welches das Immunsystem, Gehirn und Gedächtnis beeinträchtigen kann, sowie erektile Dysfunktionen, um nur einige zu nennen. MK-677 hat zudem keine Zulassung für den Einsatz in Arzneimitteln. Vor der Einnahme dieser oder ähnlicher, als Nahrungsergänzungsmittel vermarkteter, Substanzen, wird daher eindringlich gewarnt.
Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel, die strengen Zulassungsverfahren unterliegen, und können wesentlich einfacher auf den Markt gebracht werden. Das Risiko von absichtlichen oder unabsichtlichen Verunreinigungen kann daher nicht ausgeschlossen werden.
Doch nicht immer ist es eindeutig, dass sich in einem Nahrungsergänzungsmittel eine verbotene Substanz befindet. Eine aktuelle Studie von „Sport Integrity Australia“ (SIA) und „Human and Supplements Testing Australia“ (HASTA) hat erst kürzlich gezeigt, dass 35% der analysierten einschlägigen Nahrungsergänzungsmittel, die im australischen Online-Markt gekauft wurden, im Sport verbotene Substanzen enthalten. Bei mehr als der Hälfte der untersuchten Produkte wurden die analysierten Substanzen nicht als Inhaltsstoffe auf der Verpackung oder Website angegeben, wodurch Kunden keine Möglichkeit erhalten sich vorab ausreichend zu informieren. Besonders häufig betroffen waren Produkte, die als Pre-Workouts, Fatburner oder Muskelaufbaupräparate vermarktet werden.
Auch der österreichische Zoll berichtet immer wieder von Aufgriffen von Nahrungsergänzungsmittel. In einer Pressemeldung vom September 2024 wird durch das österreichische Bundesministerium für Finanzen beispielsweise berichtet, dass in Zusammenarbeit mit Zoll, Bundesamt für Verbrauchergesundheit (BAVG) und der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) bei 50 kontrollierten Proben 22 Produkte gefunden wurden, die lebensmittelrechtlich beanstandet bzw. als gesundheitsgefährdend eingestuft wurden.
Die NADA Austria macht daher auf die Risiken beim Einsatz von Nahrungsergänzungsmittel aufmerksam und rät insbesondere Sportler:innen, sich vor der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln gut zu informieren und vor allem eine Bedarfs- und Risikoanalyse durchzuführen. Nahrungsergänzungsmittel sollten nur bei einem diagnostizierten Bedarf oder Mangel zum Einsatz kommen. Zudem ist auf eine seriöse Bezugsquelle zu achten.
Um das Risiko einer Verunreinigung zu minimieren, empfiehlt die NADA Austria zudem im Bedarfsfall nur getestete Nahrungsergänzungsmittel zu verwenden. Für die leichtere Entscheidungsfindung, ob ein Nahrungsergänzungsmittel zum Einsatz kommen kann, bietet die NADA Austria zudem den NEM-Checker, welcher auf der digitalen Lernplattform aktiv.nada.at neben anderen Service-Tools zu finden ist.
