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Änderung bei Verbot von intravenösen Infusionen

zurück Grafik zeigt die Verbotsliste der WADA

Mit 1.1.2018 wird die Mengenbeschränkung bei der erlaubten Verabreichung von Infusionen auf maximal 100ml innerhalb von 12 Stunden erhöht. Zudem ist auch die Anwendung im Rahmen von Behandlungen im Krankenhaus, chirurgischen Eingriffen oder klinischen diagnostischen Untersuchungen erlaubt.

Postl_Gerhard_400x500Prim. Dr. Gerhard Postl, Vorsitzender der Ärztekommission verweist trotz dieser Lockerung auf die Gefahr gegen die Anti-Doping Bestimmungen zu verstoßen: „Auf der Verbotsliste steht die Methode an sich, unabhängig von der verabreichten Substanz. Wird der Grenzwert von 100 ml überschritten, sind auch reine Kochsalz- oder Glukoselösungen verboten.“

Immer wieder wird bei Sportlern Eisenmangel diagnostiziert, der vielfach mit Eisentabletten therapiert wird. Wenn aus medizinischer Sicht keine erlaubte Alternative sinnvoll oder möglich ist, dürfen mit entsprechend untermauerter medizinischer Indikation auch Eiseninfusionen verabreicht werden.

Prim. Dr. Postl: „Sportler, die dem Testpool der NADA Austria oder des Internationalen Verbandes angehören, haben in diesem Fall die Möglichkeit, eine medizinische Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Alle anderen Sportler können diese im Zusammenhang mit einer erfolgten Dopingkontrolle stellen. Wichtig ist aber in beiden Fällen, dass die Anwendung medizinisch indiziert ist und es keine erlaubten alternativen Behandlungsmöglichkeiten gibt.“

Das Verbot von Infusionen besteht seit 2005, gilt für alle Sportarten innerhalb und außerhalb von Wettkämpfen und wird nach den Anti-Doping Bestimmungen strikt geahndet. Es drohen vierjährige Sperren.

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