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Besitz, Handel und Weitergabe
Sportrechtliche Konsequenzen
Sobald eine Person an einer Veranstaltung teilnimmt, bei der es eine Anbindung zum jeweiligen Bundes-Sportfachverband oder internationalen Sportfachverband gibt, oder diese Person Mitglied eines Vereins ist, der direkt oder indirekt (z.B. über den Landesverband) einem Bundes-Sportfachverband angehört, gelten die Anti-Doping Bestimmungen. Vorsätzlicher Besitz von verbotenen Substanzen oder Methoden wird entsprechend des Welt-Anti-Doping-Codes mit bis zu 4 Jahren Sperre geahndet. Für Handel und Weitergabe drohen bis zu lebenslange Sperren.
Strafrechtliche Konsequenzen
Für gewisse Substanzen gilt zudem die Anti-Doping Grenzmengenverordnung. Das Anti-Doping-Bundesgesetz sieht ab bestimmten Besitzmengen strafrechtliche Sanktionen von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe vor.
Sportbetrug als Sonderform des Betrugs kann aber mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.
Der Eigenkonsum ist in Österreich grundsätzlich nicht strafrechtlich relevant, es gibt aber eine ganze Reihe von Rechtsvorschriften, die trotzdem zur Anwendung kommen können:
Konsequenzen außerhalb des organisierten Sports
In Österreich rezeptpflichtige Arzneimittel dürfen grundsätzlich nicht über das Internet bezogen werden (selbst wenn sie im Versandland rezeptfrei erhältlich wären). Werden entsprechende Sendungen vom Zoll angehalten, können die Produkte beschlagnahmt und vernichtet werden. Darüber hinaus sind Verwaltungsstrafverfahren möglich. Dies betrifft beispielsweise Testosteronpräparate, Wachstumshormone oder andere verschreibungspflichtige Medikamente, die über ausländische Online-Shops bestellt werden.
Besondere Vorsicht ist bei sogenannten Forschungsstoffen ("Research Chemicals") geboten. Dazu zählen unter anderem bestimmte SARMs, Peptide oder Substanzen wie MK-677 (Ibutamoren). Viele dieser Produkte sind nicht als Arzneimittel zugelassen, ihre tatsächliche Zusammensetzung ist oft unbekannt und ihre Einfuhr kann ebenfalls zu behördlichen Maßnahmen führen. Neben dem Verlust der Ware drohen Verwaltungsstrafen, da für Privatpersonen strenge Regeln für die Einfuhr von Arzneimitteln gelten.
Schwerwiegend sind auch die Folgen bei der Bestellung illegaler Drogen oder anderer Stoffe, die dem Suchtmittelgesetz unterliegen. In diesen Fällen kann die Bestellung strafrechtliche Ermittlungen auslösen. Die Konsequenzen reichen je nach Substanz, Menge und Umständen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen.
Übersicht für die rechtlichen Konsequenzen bei Bestellung ohne Weitergabe und Handel:
- Bestellung eines rezeptpflichtigen Medikaments über das Internet:
Welches Gesetz: Arzneimittelgesetz (AMG) und Arzneiwareneinfuhrgesetz (AWEG)
allgemeine Konsequenz: Beschlagnahme, Verwaltungsstrafe (= Verwaltungsrecht)
Konsequenz im Sport: Sperre im Sport bei relevanten Substanzen (= Sportrecht)
- Bestellung eines rezeptpflichtigen Medikaments, das Suchtmittel enthält, über das Internet
Welches Gesetz: Arzneimittelgesetz (AMG) und Arzneiwareneinfuhrgesetz (AWEG), Suchtmittelgesetz (SMG)
allgemeine Konsequenz: Beschlagnahme, Verwaltungsstrafe (= Verwaltungsrecht), Strafverfahren (= Strafrecht)
Konsequenz im Sport: Sperre im Sport bei relevanten Substanzen (= Sportrecht)
- Bestellung von Suchtmitteln (= illegale Substanzen) über das Internet z.B. Kokain, MDMA, Amphetamin usw.
Welches Gesetz: Suchtmittelgesetz (SMG)
allgemeine Konsequenz: Beschlagnahme, Verwaltungsstrafe (= Verwaltungsrecht), Strafverfahren (= primär Strafrecht)
Konsequenz im Sport: Sperre im Sport bei relevanten Substanzen (= Sportrecht)
- Experimentelle Forschungsstoffe (Research Chemicals) z.B. MK677, einige Peptide, SARMs usw.
Welches Gesetz: Einordnung der Behörde je nach Substanz: Arzneimittelgesetz (AMG) und Arzneiwareneinfuhrgesetz (AWEG), Ev. Suchtmittelgesetz (SMG)
allgemeine Konsequenz: Beschlagnahme, Verwaltungsstrafe (= Verwaltungsrecht), ev. Strafverfahren (= Strafrecht)
Konsequenz im Sport: Sperre im Sport bei relevanten Substanzen (= Sportrecht)
- Nicht zugelassene Arzneimittel z.B. Testosteron aus dem Ausland, Wachstumshormone usw. (nicht in Reinform und Arzneimittel nicht in Ö erhältlich z.B. Underground Labor)
Welches Gesetz: Arzneimittelgesetz (AMG) und Arzneiwareneinfuhrgesetz (AWEG)
allgemeine Konsequenz:Beschlagnahme, Verwaltungsstrafe (= Verwaltungsrecht), ev. Strafverfahren (= Strafrecht)
Konsequenz im Sport: Sperre im Sport bei relevanten Substanzen (= Sportrecht)




