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Krankheit oder Verletzung?

Nach den Anti-Doping Bestimmungen ist jede:r Sportler:in  selbst dafür verantwortlich, welche dopingrelevanten Substanzen sich in seinem:ihrem Körper oder in seinen:ihren Körperflüssigkeiten befindet. Im Falle von Krankheit oder Verletzung gibt es daher einige wichtige Punkte zu beachten, um nicht ungewollt gegen die Anti-Doping Bestimmungen zu verstoßen

Überprüfen Sie unbedingt jede Art der Behandlung

Auch Sportler:innen können erkranken oder sich verletzen und haben ein Recht auf bestmögliche medizinische Versorgung. Allerdings gilt bei der Einnahme von Medikamenten bzw. bei deren Verabreichungsart besondere Vorsicht, da von den über 12.000 Präparaten, die im Austria Codex registriert sind, ca. 2.000 verbotene Substanzen enthalten oder mit verbotenen Methoden verabreicht werden. Sportler:innen müssen daher ihren behandelnde:n Arzt:Ärztin davon in Kenntnis setzen, dass er:sie den Anti-Doping Bestimmungen unterliegt.

Die NADA Austria empfiehlt, jede Art der Behandlung zur Sicherheit selbst nochmals eigenständig zu überprüfen. Zur Unterstützung der Sportler:innen bietet die NADA Austria eine Online-Medikamentenabfrage, die alle Medikamente des Austria Codex auf ihre Zulässigkeit nach der aktuellen Verbotsliste klassifiziert. Dieses Service ist auch als App für Android und iOS erhältlich. Zusätzlich bietet die NADA Austria eine jährlich aktualisierte Beispielliste erlaubter Medikamente (bei leichten Krankheitsverläufen, Befindensstörungen, geringfügigen Verletzungen, etc.).

Hinweis: Die NADA Austria klassifiziert nur Präparate, die im Austria Codex registriert sind und dessen hohen Qualitäts- und Kontrollkriterien unterliegen. Für alle anderen Produkte kann die NADA Austria keine Aussage über deren Zulässigkeit nach der aktuellen Verbotsliste treffen. Dies gilt insbesondere auch für Produkte, die im Ausland gekauft wurden und mitunter bei gleichem Namen andere Inhaltsstoffe enthalten können. Zur Überprüfung von Produkten, die im Ausland gekauft wurden, verwenden Sie bitte (falls angeboten) die Medikamentenabfrage der zuständigen Anti-Doping Organisation.

Gibt es eine geeignete erlaubte therapeutische Alternative?

Die NADA Austria bietet mit dem TUE-Checker eine Hilfestellung bei der Frage ob eine medizinische Ausnahmegenehmigung nötig oder möglich ist. Für den Fall, dass die Behandlung mit einer verbotenen Substanz oder mit einer verbotenen Methode medizinisch notwendig ist und es keine geeignete erlaubte therapeutische Alternative gibt, muss der:die Sportler:in (nicht der:die behandelnde Arzt:Ärztin) eine medizinische Ausnahmegenehmigung (Therapeutic Use Exemption - TUE) einholen.

Zur Unterstützung bei der Frage, ob es erlaubte Alternativen gibt bzw. welche Unterlagen und Befunde notwendig sind, um eine TUE zu bekommen, bietet die WADA ganze Reihe an Checklisten sowie ausführliche medizinischen Informationen zu bestimmten häufigen Erkrankungen, Behandlungen, Substanzen usw. Speziell für den Umgang mit Glukokortikoiden hat die NADA Austria auch noch eine zusätzliche Zusammenfassung erstellt. Bitte beachten Sie, dass sämtliche dieser Checklisten und Unterlagen auch für retroaktive Genehmigungsverfahren bedeutsam sind.

  • FAQ zum Antrag auf medizinische Ausnahmegenehmigung (Bitte auf die einzelnen Fragen klicken)

    • Wenn ein:e Sportler:in aus medizinisch nachvollziehbaren Gründen ein Medikament  benötigt, welches eine verbotene Substanz enthält, kann dafür eine medizinische Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Gleiches ist auch für verbotene Methoden möglich.

      Verbotene Substanzen und Methoden werden auf der jährlich aktualisierten Verbotsliste der Welt-Anti-Doping Agentur (WADA) gelistet. Mit einer gültigen TUE gilt die Anwendung dieser genehmigten Substanz oder Methode nicht als Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen.

      Anträge auf TUEs werden von einer Gruppe von Ärzt:innen, den TUE-Kommitees (TUEC) bewertet. Die NADA Austria hat hierfür die Ärztinnen- und Ärztekommission eingerichtet.

      TUEs, die von Nationalen Anti-Doping Agenturen ausgestellt wurden, gelten prinzipiell zunächst nur für Wettbewerbe auf nationaler Ebene und für Dopingkontrollen außerhalb von Wettbewerben.

    • Alle der folgenden vier Kriterien müssen erfüllt sein:

      - Der:die Sportler:in hat einen eindeutig diagnostizierten medizinischen Zustand, der eine Behandlung mit einer verbotenen Substanz oder Methode erfordert;

      - Die therapeutische Anwendung der Substanz oder Methode wird, unter Abwägung der Wahrscheinlichkeit, keine signifikante Leistungssteigerung über den normalen Gesundheitszustand hinaus bewirken;

      - Die verbotene Substanz oder Methode ist eine indizierte Behandlung der Erkrankung, und es gibt keine zumutbare erlaubte therapeutische Alternative;

      - Die Notwendigkeit, die verbotene Substanz oder Methode zu verwenden, ist nicht die Folge der vorherigen Verwendung einer Substanz oder einer Methode (ohne TUE), die zum Zeitpunkt der Verwendung verboten war.

      Weitere Informationen finden Sie im International Standard for Therapeutic Use Exemptions (ISTUE) der WADA, Article 4.2


    • Sportler:innen, die den Anti-Doping-Bestimmungen unterliegen, benötigen eine TUE, um eine verbotene Substanz einzunehmen oder eine verbotene Methode anzuwenden. Sie sollten sich bei daher vergewissern, bei welcher Organisation sie eine TUE beantragen müssen bzw. ob es die Möglichkeit einer nachträglichen Genehmigung ("retroaktiv") gibt.

      Sportler:innen müssen daher zunächst überprüfen, ob das erforderliche Medikament oder die Methode, die sie einnehmen oder anwenden möchten, gemäß der WADA-Verbotsliste verboten ist. Wie zu Beginn beschrieben, steht dazu die Medikamentenabfrage / MedApp der NADA Austria sowie eine Beispielliste der erlaubten Medikamente zur Verfügung.

      Die NADA Austria bietet mit dem TUE-Checker eine Hilfestellung bei der Frage ob eine medizinische Ausnahmegenehmigung nötig oder möglich ist. 

      Achtung: Sportler:innen sind dafür verantwortlich, ihre:n Arzt:Ärztin darüber zu informieren, dass sie an die Anti-Doping-Bestimmungen gebunden sind. Wenn der Wirkstoff bzw. die Methode verboten ist, müssen mit dem:der Arzt:Ärztin erlaubte Alternativen gesucht werden. Wenn es keine gibt, muss eine TUE beantragt werden. Sportler:innen tragen die letzte Verantwortung dafür. Bei Fragen oder Schwierigkeiten dazu stehen die Mitarbeiter:innen der NADA Austria gerne zur Verfügung.

      Wichtiger Hinweis:

      Internationalen Verbände müssen national ausgestellte Medizinische Ausnahmegenehmigungen nicht akzeptieren bzw. können diese beeinsprucht werden. Gleiches gilt auch für retroaktive Ausnahmegenehmigungen. Sportler:innen, die international antreten, werden daher dringend aufgefordert, rechtzeitig im Vorfeld bei ihrem nationalen bzw. internationalen Verband abzuklären, ob ihre Ausnahmegenehmigung vom internationalen Verband anerkannt wird. Die Mitarbeiter:innen der NADA Austria sind dabei gerne behilflich.

      Sportler:innen müssen sich auch vergewissern, ob der zuständige internationale Verband zusätzliche Einschränkungen, Verbote oder Vorschriften (bspw. den kategorischen Ausschluss von medizinischen Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Substanzen, für bestimmte Methoden (z.B. zusätzlicher Sauerstoff, Cryokammern, Nadeln)) vorsieht.


    • Alle Sportler:innen, die dem Testpool eines internationalen Verbandes angehören, müssen den Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung vor der beabsichtigten Behandlung beim zuständigen internationalen Verband stellen. Notfallbehandlungen sind selbstverständlich unverzüglich vorzunehmen, der Antrag auf medizinische Ausnahmegenehmigung ist zeitnah nachzuholen. Der Antrag muss bei vielen Internationalen Verbänden über das Anti-Doping Administration and Management System (ADAMS) gestellt werden.


    • Alle Sportler:innen, die dem Testpool der NADA Austria angehören, müssen den Antrag auf medizinische Ausnahmegenehmigung vor der beabsichtigten Behandlung bei der NADA Austria stellen. Bitte verwenden Sie dazu die Antragsmöglichkeit im Anti-Doping Administration and Management System (ADAMS). Alternativ dazu können Sie auch das aktuelle TUE-Antragsformular verwenden.

      Beachten Sie die gesetzlich geregelte Bearbeitungsdauer von bis zu 21 Tagen. Notfallbehandlungen sind selbstverständlich unverzüglich vorzunehmen, der Antrag auf medizinische Ausnahmegenehmigung ist zeitnah nachzuholen.

      Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Übersichtsblatt zum Ablauf des TUE-Antrages.


    • Sportler:innen, die keinem Testpool angehören, können einen TUE-Antrag im Zusammenhang mit einem eingeleiteten Dopingkontroll-Verfahren stellen ("Retroaktives Genehmigungsverfahren"). Das retroaktive Genehmigungsverfahren entspricht dem Standard-Verfahren und unterscheidet sich nur durch den Zeitpunkt der Antragsstellung.

      Achtung: Sämtliche Befunde, die die Anwendung einer verbotenen Substanz oder Methode aus medizinischer Sicht notwendig machen, müssen bereits vor dem Zeitpunkt der Dopingkontrolle aufliegen. Nachträgliche Untersuchungen oder Befunde sind nicht zugelassen. Sollte der TUE-Antrag von der Medizinischen Kommission abgelehnt werden, liegt im Falle einer positiven Analyse ein Verstoß gegen die Anti-Doping Bestimmungen vor und es kommt zur Einleitung eines Anti-Doping Verfahrens.


    • Sportler:innen können nur dann eine rückwirkende (retroaktive) TUE bekommen, wenn: 

      - sie eine Notfall- oder dringende Behandlung einer Krankheit oder Verletzung benötigten

       - es nicht genügend Zeit, Gelegenheit oder andere außergewöhnliche Umstände gab, die sie daran hinderten, den TUE-Antrag einzureichen oder zu prüfen, bevor sie eine Dopingkontrolle hatten.

      - es gemäß den Anti-Doping-Bestimmungen der NADA Austria oder des zuständigen internationalen Verbandes oder Veranstalters nicht erlaubt war oder die Teilnehmer:innen nicht verpflichtet wurden, im Voraus eine TUE zu beantragen.

      - sie auf einem Wettkampfniveau aktiv sind, das nicht der Zuständigkeit eines internationalen Verbandes oder einer nationalen Anti-Doping-Organisation unterliegt und eine Dopingkontrolle hatten.

      - sie positiv getestet wurden, nachdem sie eine Substanz außerhalb des Wettbewerbs verwendet haben, die nur während des Wettbewerbs verboten war (zB Glukokortikoide).

      In seltenen und außergewöhnlichen Fällen und ungeachtet anderer Bestimmungen des ISTUE können Sportler:innen eine rückwirkende Genehmigung für eine therapeutische Verwendung einer verbotenen Substanz oder Methode beantragen und erhalten, wenn es angesichts des Zwecks des Welt-Anti-Doping-Codes offensichtlich unfair wäre, keine rückwirkende TUE zu erteilen.

      Diese außergewöhnliche und seltene Form der rückwirkenden TUE wird nur mit vorheriger Zustimmung der WADA gewährt (und die WADA kann nach eigenem Ermessen der Entscheidung der NADA Austria zustimmen oder sie ablehnen).

      Wichtiger Hinweis:

      Die Verwendung einer verbotenen Substanz oder Methode ohne TUE kann zu einem Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen führen.

      Für den Fall, dass nach einer Dopingkontrolle ein Antrag auf retroaktive TUE erforderlich ist, wird dringend empfohlen, die Krankenakte aktuell und vollständig inklusiver aller relevanten Befunde aufliegen zu haben.


    • Die NADA Austria empfiehlt, TUE-Anträge über ADAMS zusammen mit der erforderlichen Krankenakte einzureichen. Wenn Sie noch kein ADAMS-Konto haben, wenden Sie sich bitte an medizin@nada.at, um es einrichten zu lassen.

      Andernfalls laden Sie bitte das TUE-Antragsformular der NADA Austria herunter und senden es, sobald es ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben ist, zusammen mit der erforderlichen Krankenakte an medizin@nada.at 

      Ihr TUE-Antrag muss in lesbarer Form in Großbuchstaben oder in Maschinenschrift eingereicht werden.

      Die Krankenakte muss enthalten:

      - eine umfassende Anamnese, einschließlich der Dokumentation des:der ursprünglich diagnostizierenden Arztes:Ärztin (sofern möglich),

      - die Ergebnisse aller antragsrelevanten Untersuchungen, Laboruntersuchungen und bildgebenden Untersuchungen.

      Hinweis: Gemäß § 12 des Anti-Doping Bundesgesetzes werden Medizinische Ausnahmegenehmigungen nur für Testpoolsportler:innen ausgestellt. Für das Verfahren zur Entscheidung über den Antrag ist unter Angabe des vollständigen Namens, Geburtsdatums und der Sportart, ein Betrag von € 98,- im Vorhinein an die NADA Austria, ERSTE Bank Österreich, IBAN: AT41 2011 1289 6926 6900, BIC: GIBAATWW, zu entrichten. Der Antrag wird erst nach Einlangen des Betrages bearbeitet.

      Jeder TUE-Antrag, der nicht vollständig oder lesbar ist, wird nicht bearbeitet und zum Ausfüllen und erneuten Einreichen zurückgeschickt.

      Bewahren Sie eine vollständige Kopie des TUE-Antragsformulars und aller medizinischen Informationen, die Sie zur Begründung Ihres Antrags eingereicht haben, sowie einen Nachweis über den Versand auf.


    • Um Sie und Ihre:n Arzt:Ärztin bei der Bereitstellung der korrekten medizinischen Unterlagen zu unterstützen, empfehlen wir Ihnen, die WADA-Checklisten für TUE-Anträge zur Anleitung und Unterstützung während des TUE-Antragsverfahrens sowie die Medizinischen Informationen zur Unterstützung der Entscheidungen von TUECs für Anleitungen zu bestimmten häufigen Erkrankungen, Behandlungen, Substanzen usw. zu konsultieren.

      Bitte beachten Sie, dass diese Diagnose-Kriterien auch für retroaktive Genehmigungsverfahren bedeutsam sind.


    • Die Veranstalter von großen Sportwettkämpfen (z.B. EM, WM, Olympische und Paralympische Spiele) verlangen von Sportler:innen die Anerkennung ihrer TUE zu beantragen, wenn sie im Zusammenhang mit der Veranstaltung eine verbotene Substanz oder Methode verwenden müssen.

      Wenn Ihnen eine TUE der NADA Austria erteilt wurde und Sie an einem großen Sportwettkampf teilnehmen, sollten Sie sich an den Veranstalter wenden, um Informationen zum Anerkennungsverfahren zu erhalten. Die Mitarbeiter:innen der NADA Austria sind Ihnen dabei gerne behilflich.


    • Die Ärztinnen- und Ärztekommission der NADA Austria muss so schnell wie möglich, in der Regel innerhalb von 21 Tagen nach Eingang des vollständigen TUE-Antrags inklusive der erforderlichen medizinischen Informationen, eine Entscheidung treffen.


    • Jede TUE hat eine bestimmte Laufzeit, an deren Ende sie automatisch abläuft. Sollten Sie den verbotenen Wiekstoff oder die verbotene Methode weiterhin anwenden müssen, liegt es in Ihrer Verantwortung, vor dem Ablaufdatum einen neuen Antrag auf Erteilung einer TUE mit aktualisierten medizinischen Informationen zu stellen, damit genügend Zeit für eine Entscheidung vor dem Ablauf der aktuellen TUE bleibt.


    • Die Verwendung der verbotenen Substanz oder Methode muss mit den Bedingungen Ihrer TUE übereinstimmen. Wenn Sie eine wesentlich andere Dosierung, Häufigkeit, Art oder Dauer der Anwendung benötigen, sollten Sie sich daher an die NADA Austria wenden, da Sie möglicherweise eine neue TUE beantragen müssen.

      Einige Stoffe und Dosierungen, z.B. Insulin, werden während der Behandlung oft modifiziert und diese möglichen Schwankungen sollten von dem:der behandelnden Arzt:Ärztin im TUE-Antrag angeführt und entsprechend begründet werden.


    • Eine Entscheidung, einen TUE-Antrag abzulehnen, enthält eine schriftliche Begründung der Ablehnung. Wenn Ihnen etwas unklar sein sollte, wenden Sie sich bitte an die NADA Austria, um genauer zu erfahren, warum der TUE-Antrag abgelehnt wurde.

      Bitte beachten Sie, dass ein abgelehnter Antrag auf retroaktive TUE im Zusammenhang mit einer Dopingkontrolle in der Regel zur Einleitung eines Anti-Doping Verfahrens führt.

      Um zu verhindern, dass kritische Informationen, diagnostische Tests, Laborergebnisse usw. fehlen, die zu einer Ablehnung Ihres Antrages führen könnten, empfehlen wir Ihnen, die WADA-Checklisten. Diese dienen Antragsteller:innen zur Anleitung und Unterstützung während des TUE-Antragsverfahrens. Darüberhinaus gibt es noch die Medizinischen Informationen zur Unterstützung der Entscheidungen von TUECs für Anleitungen zu bestimmten häufigen Erkrankungen, Behandlungen, Substanzen usw., die ebenfalls sehr hilfreich sind.

      Ablehnungsentscheidung können Sie wie folgt anfechten:

      Entsprechend § 12 Abs. 7 ADBG 2021 kann der:die betroffene Sportler:in innerhalb von vier Wochen ab Zustellung der Entscheidung hinsichtlich einer medizinischen Ausnahmegenehmigung die Überprüfung bei der Unabhängigen Schiedskommission begehren (www.schiedskommission.at).

      Die Unabhängige Schiedskommission hat entsprechend § 23 Abs. 10 Z 2 ADBG 2021 spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt des Überprüfungsbegehrens zu entscheiden, sofern die Parteien gemäß § 23 Abs. 11 Z 2 ADBG 2021 keine längere Frist vereinbaren. Die Parteien haben die Kosten ihrer Vertretung, der auf ihr Verlangen zugezogenen Sachverständigen und Zeugen sowie der von ihnen vorgelegten Beweise zu tragen.

      Wird das Verfahren auf Antrag des:der Betroffenen eingeleitet, so ist von diesem:dieser vorab ein Betrag in der Höhe der Einbringungsgebühr für einen Streitwert von über 3.500 Euro bis 7.000 Euro nach § 32 Tarifpost 2 Gerichtsgebührengesetz (GGG) vorab zu entrichten. Entsprechend dem GGG ist dieser Betrag derzeit mit 571 Euro bestimmt. Bei einer bestätigenden Entscheidung hinsichtlich der Nichtgewährung einer medizinischen Ausnahmegenehmigung sind die Kosten gemäß § 23 Abs. 6 ADBG 2021 um den in § 23 Abs. 10 Z 2 ADBG 2021 bezeichneten, vorab geleisteten Betrag vermindert dem:der Betroffenen bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro zum Ersatz an die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung aufzuerlegen.


    • Sie oder die NADA Austria haben 21 Tage Zeit, um die Angelegenheit nach der Benachrichtigung über die Nichtanerkennung zur Überprüfung an die WADA zu verweisen. Sie sollten die gleichen Informationen, die Sie an die NADA Austria übermittelt haben und auf denen die Entscheidung des TUEC basiert, über eine sichere Online-Methode oder per Einschreiben senden an:

      WADA Medical Department
      World Anti-Doping Agency
      Stock Exchange Tower
      800 Place Victoria (Suite 1700)
      P.O. Box 120
      Montreal (Quebec) H4Z 1B7
      Canada

      Die E-Mail-Adresse für die Anfrage und/oder das Senden des Überprüfungsantrags lautet: medical@wada-ama.org 

      Bis zur Entscheidung der WADA bleibt die TUE der NADA Austria nur für nationale Wettbewerbe und Dopingkontrollen außerhalb von Wettbewerben gültig. Wenn die Angelegenheit nicht zur Überprüfung an die WADA verwiesen wird, muss die NADA Austria bestimmen, ob die ursprünglich gewährte TUE für nationale Wettbewerbe und Dopingkontrollen außerhalb von Wettbewerben gültig bleiben soll.


    • Alle in einem TUE-Antrag enthaltenen Informationen, einschließlich der unterstützenden medizinischen Informationen, und alle anderen Informationen im Zusammenhang mit der Bewertung Ihres TUE-Antrags werden streng vertraulich und gemäß der im ADAMS TUE-Verfahren bzw. im TUE-Antragsformular enthaltenen Datenschutzerklärung behandelt. Alle Mitglieder des TUEC und alle anderen befugten Empfänger:innen Ihres TUE-Antrags und der dazugehörigen Informationen unterliegen einer beruflichen oder vertraglichen Geheimhaltungspflicht.

      Bitte lesen Sie die Bedingungen der Datenschutzerklärung sorgfältig durch. Beachten Sie insbesondere, dass Ihr TUE-Antrag als zurückgenommen gilt, ohne dass eine Genehmigung erteilt wurde, falls Sie das Recht der TUEC der NADA Austria widerrufen möchten, die Informationen zu Ihrem TUE-Antrag gemäß der Datenschutzerklärung zu erhalten.

      Ihre TUE-Antragsbezogenen Informationen werden von der NADA Austria und allen anderen autorisierten Empfänger:innen in Übereinstimmung mit dem Internationalen Standard zum Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten nicht länger als für die in der Datenschutzerklärung angegebenen Zwecke erforderlich aufbewahrt.


    • Wenn Sie Zweifel haben, bei welcher Organisation Sie eine TUE beantragen sollen, oder bezüglich des Anerkennungsverfahrens oder andere Fragen zu TUEs haben, wenden Sie sich bitte an: medizin@nada.at 

      Für weitere Informationen und Fragen in Bezug auf die Datenschutzpraktiken der NADA Austria wenden Sie sich bitte an den zertifizierten Datenschutzbeauftragten der NADA Austria, Mag. Alexander Sammer, Gertrude-Fröhlich-Sandner-Straße 13 / Top 6 in 1100 Wien (datenschutz@nada.at oder +43 1 505 80 35 13)


    • aktiv.nada.at - die digitale Lern- und Wissensplattform der NADA Austria
      WADA International Standard for Therapeutic Use Exemptions (ISTUE)
      WADA Checklists for TUE Applications
      WADA Guidelines for the 2021 International Standard for Therapeutic Use Exemptions (ISTUE)
      WADA Anti-Doping Education and Learning (ADEL)