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Was passiert wenn mein TUE-Antrag abgelehnt wird?

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Eine Entscheidung, einen TUE-Antrag abzulehnen, enthält eine schriftliche Begründung der Ablehnungsgründe. Wenn Ihnen dies nicht klar ist, wenden Sie sich bitte an die NADA Austria, um genau zu erfahren, warum die TUE verweigert wurde.

Bitte beachten Sie, dass eine abgelehnter Antrag auf retroaktive TUE im Zusammenhang mit einer Dopingkontrolle in der Regel zur Einleitung eines Anti-Doping Verfahrens führt.

Um zu verhindern, dass kritische Informationen, diagnostische Tests, Laborergebnisse usw. fehlen, die zu einer Ablehnung Ihres Antrages führen könnten, empfehlen wir Ihnen, die WADA-Checklisten für TUE-Anträge zur Anleitung und Unterstützung während des TUE-Antragsverfahrens sowie die Medizinischen Informationen zur Unterstützung der Entscheidungen von TUECs für Anleitungen zu bestimmten häufigen Erkrankungen, Behandlungen, Substanzen usw. zu konsultieren.

Ablehnungsentscheidung können Sie wie folgt anfechten:

Entsprechend § 12 Abs. 7 ADBG 2021 kann der:die betroffene Sportler:in innerhalb von vier Wochen ab Zustellung der Entscheidung hinsichtlich einer medizinischen Ausnahmegenehmigung die Überprüfung bei der Unabhängigen Schiedskommission begehren (www.schiedskommission.at).

Die Unabhängige Schiedskommission hat entsprechend § 23 Abs. 10 Z 2 ADBG 2021 spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt des Überprüfungsbegehrens zu entscheiden, sofern die Parteien gemäß § 23 Abs. 11 Z 2 ADBG 2021 keine längere Frist vereinbaren. Die Parteien haben die Kosten ihrer Vertretung, der auf ihr Verlangen zugezogenen Sachverständigen und Zeug:innen sowie der von ihnen vorgelegten Beweise zu tragen.

Wird das Verfahren auf Antrag des Betroffenen eingeleitet, so ist von diesem vorab ein Betrag in der Höhe der Einbringungsgebühr für einen Streitwert von über 3.500 Euro bis 7.000 Euro nach § 32 Tarifpost 2 Gerichtsgebührengesetz (GGG) vorab zu entrichten. Entsprechend dem GGG ist dieser Betrag derzeit mit 571 Euro bestimmt. Bei einer bestätigenden Entscheidung hinsichtlich der Nichtgewährung einer medizinischen Ausnahmegenehmigung sind die Kosten gemäß § 23 Abs. 6 ADBG 2021 um den in § 23 Abs. 10 Z 2 ADBG 2021 bezeichneten, vorab geleisteten Betrag vermindert der*dem Betroffenen bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro zum Ersatz an die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung aufzuerlegen.

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