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Infusionen

zurück BIld zeigt Vergleich Notfallbehandlung mit Infusion zu Wellnessbehandlung - KI Bild

Infusionen sind längst nicht mehr nur im Krankenhaus zu finden. Vitamin-Cocktails, „Recovery Drips“, NAD+ und andere Infusionen gehören inzwischen auch zum Angebot von Wellness-, Anti-Aging- und Longevity-Kliniken. Was nach harmloser Gesundheitsvorsorge klingt, kann für Sportler:innen allerdings zum Problem in Bezug auf die Anti-Doping Bestimmungen werden.

Denn bei Infusionen ist nicht nur entscheidend, was verabreicht wird, sondern auch wie. Nach der Verbotsliste der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) sind intravenöse Infusionen und/oder Injektionen von mehr als 100 Millilitern innerhalb von zwölf Stunden grundsätzlich verboten, es sei denn, sie werden rechtmäßig im Zuge von Krankenhausbehandlungen, chirurgischen Eingriffen oder klinischen diagnostischen Untersuchungen verabreicht.

Verbot der Methode - unabhängig vom Inhalt

Das Verbot bezieht sich dabei schon auf die Infusion / Injektion als verbotene Methode selbst, unabhängig davon, ob dabei zusätzlich auch noch eine verbotene Substanz im Spiel ist oder nicht. Es kann somit auch eine vermeintlich harmlose Infusion mit Kochsalzlösung ein Problem sein, wenn diese den Grenzwert übersteigt.

Der wachsende Infusions-Trend macht die Situation zusätzlich brisant. Gerade im Longevity- und Wellness-Bereich werden intravenöse Anwendungen mit Versprechen wie mehr Energie, schnellerer Regeneration oder Anti-Aging beworben. Auch Boutique-, Concierge- oder Kater-Infusionen boomen.

Wissenschaftlich sind viele dieser Versprechen nicht ausreichend belegt – und viele dieser „Kliniken“ fallen meist nicht unter die Ausnahmeregelung in Bezug auf „rechtmäßig im Zuge von Krankenhausbehandlungen, chirurgischen Eingriffen oder klinischen diagnostischen Untersuchungen“.

Medizinische Notwendigkeit bzw. Alternativlosigkeit muss eindeutig belegt sein

Ein weiteres Problem: Nicht alle Ärzt:innen kennen die komplexen Anti-Doping-Bestimmungen ausreichend. Es kann daher vorkommen, dass eine Infusion / Injektion vorgenommen wird, obwohl es dafür keine ausreichende medizinische Begründung gibt, die den strengen Vorgaben der WADA entspricht.

Medizinische Ausnahmegenehmigungen werden für diese Anwendungen meist nicht erteilt, da es gemäß den WADA TUE Physician Guidelines nur wenige medizinische Situationen gibt, in denen eine Infusion / Injektion von mehr als 100 ml notwendig und zulässig ist.

Das wird in weiterer Folge zum Problem für die Sportler:innen, denn nach dem Prinzip der „Strict Liability“ tragen die Sportler:innen selbst die Verantwortung für alles, was sich in ihren Körpern befindet bzw. an ihnen angewendet wird.

Deshalb gilt: Vor einer Infusion / Injektion unbedingt prüfen, ob die Behandlung nach den aktuellen Anti-Doping-Bestimmungen erlaubt ist. Nicht erst danach.

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