Ärzt:innen, Apotheker:innen, Physiotherapeut:innen, Masseur:innen und andere Gesundheitsberufe kennen die individuellen medizinischen Bedürfnisse ihrer Patient:innen. Die jeweils aktuelle Verbotsliste der Welt-Anti-Doping-Agentur sowie die durchaus komplexen Anti-Doping Bestimmungen gehören jedoch nicht zwangsläufig zu ihrem täglichen Arbeitswissen.
Die Doping-Relevanz eines Präparats kann aber von verschiedenen Faktoren abhängen: vom Wirkstoff, der Dosierung, der Verabreichungsform oder davon, ob die Einnahme im oder außerhalb des Wettkampfs erfolgt. Einige Sportarten haben darüber hinaus noch zusätzliche Verbote für Wirkstoffe (z.B. Betablocker beim Schießsport). Einige Sportorganisationen wie das IOC verbieten den Einsatz von Sauerstofftanks, Sauerstoffzelten und Kältekammern und haben strenge Vorgaben in Bezug auf die Verwendung von Nadeln erlassen.
Selbstverantwortung - Strict Liability
Sportler:innen tragen nach dem Prinzip der „Strict Liability“ selbst die Verantwortung für alles, was sich in ihren Körpern befindet bzw. an ihnen angewendet wird. Für Sportler:innen bedeutet das: Eine medizinische Empfehlung ersetzt nicht die Prüfung auf Doping-Relevanz. Aussagen wie „Das ist nur ein Schmerzmittel“, „Das ist frei verkäuflich“, „Infusionen sind nur dann verboten, wenn der Inhalt Doping ist“ oder „Das hat mir mein Arzt verschrieben“ sind daher keine Garantie dafür, dass ein Präparat oder eine Methode erlaubt sind.
Für Hormontherapien (z.B. Testosteron) wird ausnahmslos nur in jenen Fällen eine medizinische Ausnahmegenehmigung erteilt, wenn die strengen Vorgaben der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) erfüllt sind. Es reicht keinesfalls aus, wenn der:die behandelnde Ärzt:in der Meinung ist, dass die Behandlung medizinisch sinnvoll wäre und es keine alternative Behandlung gäbe. Die wichtigsten Punkte sind in der Richtlinie zur Behandlung mit Testosteron zusammengefasst.
Besondere Aufmerksamkeit ist auch bei Erkältungsmedikamenten, Nahrungsergänzungsmitteln und pflanzlichen Präparaten gefragt. Produkte können Substanzen enthalten, die auf der Verbotsliste stehen oder deren Verwendung bestimmten Einschränkungen unterliegen. Auch bei Medikamenten aus dem Ausland ist Vorsicht geboten: Unter einem ähnlichen oder sogar gleichen Produktnamen können sich andere Wirkstoffe verbergen.
Unterstützungsangebote
Medizinische Fachkräfte sollten bei der Behandlung von Sportler:innen die Anti-Doping-Relevanz einer Therapie berücksichtigen und bei Unsicherheit fachkundige Unterstützung einholen.
Die NADA Austria bietet dafür eine ganze Reihe von Unterstützungsangeboten, beispielsweise E-Learningkurse für Mediziner:innen, Apotheker:innen oder andere Gesundheitsberufe.
Sportler:innen wiederum sollten aktiv nachfragen und sich nicht scheuen, eine zusätzliche Prüfung zu verlangen. Die NADA Austria empfiehlt zudem, jede Art der medizinischen Behandlung nochmals selbst zu überprüfen.
Die Medikamentenabfrage bzw. die MedApp liefert in Sekundenschnelle das Ergebnis, ob ein Medikament, eine Substanz bzw. eine Methode verboten oder erlaubt ist: www.nada.at/medapp
Achtung: Im Ausland gekaufte Medikamente können bei gleichem oder ähnlichem Namen oft unterschiedliche Inhaltsstoffe haben. Für Produkte, die im Ausland gekauft wurden, muss bitte die Medikamentenabfrage des jeweiligen Landes, z.B. Global Dro verwendet werden.
Der TUE-Checker hilft bei der Entscheidung, ob eine medizinische Ausnahmegenehmigung notwendig ist: www.nada.at/tue-checker
Mit dem NEM-Checker können Nahrungsergänzungsmittel (NEM) nach deren Dopingrisiko eingestuft werden: www.nada.at/nem-checker








