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Whistleblower-Schutz deutlich verbessert

zurück Bild zeigt einen Stempel mit "Top Secret"

Seit 01. Jänner 2021 gibt es zusätzlich zu den bisher gültigen zehn Verstößen gegen die Anti-Doping Bestimmungen einen weitere Tatbestand. Nach Artikel 2.11 des Welt-Anti-Doping-Codes 2021 können künftig Einschüchterung, Drohungen oder Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Personen, die hierdurch an der Übermittlung von möglichen Hinweisen oder Informationen zu potenziellen Verstößen an die betreffenden Stellen gehindert werden, sanktioniert werden.

Die Anti-Doping Arbeit besteht schon seit mehreren Jahren nicht nur aus Dopingkontrollen. Neben der Präventionsarbeit ist in den letzten Jahren vor allem auch der gesamte nicht-analytische Bereich immer wichtiger geworden. Dies spiegelt sich auch im Welt-Anti-Doping-Code wieder. Nur zwei der elf Tatbestände stehen in unmittelbaren Zusammenhang mit Dopingkontrollen und Analysen. Hinweise, Informationen, Indizien und Beweise sind von entscheidender Bedeutung, um nicht nur Einzeltäter zu überführen, sondern ganze Netzwerke aufzudecken. 

Strafrechtliche Bestimmungen und vor allem die gute Zusammenarbeit der Nationalen Anti-Doping Agenturen mit den Staatsanwaltschaften, Polizei und Zoll, wie dies beispielsweise das österreichische Anti-Doping Bundesgesetz ermöglicht, sind unerlässlich. Informatinnen und Informanten leisten hier einen wesentlichen Beitrag und können nun als Whistleblower noch besser geschützt werden.

Eine Informantin oder ein Informant wird zu einem Whistleblower, sobald die NADA Austria dieser Person oder Einrichtung den Whistleblower Status gewährt hat und eine entsprechende Vereinbarung unterfertigt wurde. Mit dieser Vereinbarung werden zum einen Rechte und Pflichten eines Whistleblowers festgehalten, sowie entsprechende Maßnahmen zum Schutz des Whistleblowers vereinbart und auch je nach Gegebenheiten ein Aufwandsersatz vereinbart. Auch Reduktionen von Sperren bei sanktionierten Personen, die als Whistleblower mit der NADA Austria zusammenarbeiten, sind denkbar.

All jene Personen, denen Hinweise im Zusammenhang mit Anti-Doping Verstößen zur Kenntnis gelangen, sollen so ermutigt werden, diese entsprechend weiterzuleiten. Damit schützen sie nicht nur den sauberen Sport, sondern tragen auch dazu bei, dass gesundheitlichen Risiken, die mit Doping und Substanzmissbrauch verbunden sind, entgegengewirkt werden kann.

Um diese Hinweise und Informationen in einfacher Form weiterzugebenen, wurde von der NADA Austria ein eigenes Hinweisgebersystem eingerichtet (siehe https://www.nada.at/de/hinweisgebersystem). Dieses Angebot bietet einen sicheren und vollkommen anonymen Weg, Mitteilungen an die NADA Austria zu übermitteln. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Hinweise im Zusammenhang mit Verstößen gegen Anti-Doping Regelungen an feedback@nada.at, telefonisch unter +43/1/505 80 35 16 oder per Fax unter +43/1/505 80 35 35 zu übermitteln.

Für nähere Informationen zur Whistleblowing-Vereinbarung können sich Interessierte jederzeit an die NADA Austria wenden.

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