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WADA veröffentlicht Verbotsliste 2027

zurück Grafik zeigt die Verbotsliste der WADA

Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) hat die ab 1. Jänner 2027 gültige Liste der verbotenen Substanzen und Methoden veröffentlicht. Die wesentlichsten Änderungen betreffen die Klarstellung zu Peptiden und in die Nennung von Cannabinoid-Beispielen, die eine THC ähnliche Wirkung haben.

Die wichtigsten Änderungen für 2027:

Cannabinoide

Die Regelungen zu Cannabinoiden wurden entsprechend neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse aktualisiert. Im Fokus stehen dabei Cannabinoide mit THC-ähnlicher Wirkung. Ergänzend wurden mehrere Beispiele zur Veranschaulichung aufgelistet.

Glukokortikoide

Die vaginale Verabreichung von Glukokortikoiden wurde als zulässiger Verabreichungsweg hinzugefügt. Das bedeutet die vaginale Anwendung ergänzt nun die bereits bestehenden erlaubten Verabreichungswege wie inhalativ, topisch: dental-intrakanal, dermal, intranasal, ophthalmologisch, otisch und perianal, sofern diese innerhalb der vom Hersteller zugelassenen Dosierungen und therapeutischen Indikationen angewendet werden.

Betablocker

Die Details zu den Sportdisziplinen wurden zwischen den internationalen Verbänden harmonisiert.

Weitere Klarstellungen und Beispiele

Um Sportler:innen und ihrem Umfeld die Identifizierung verbotener Substanzen zu erleichtern, wurden den folgenden Substanzklassen weitere Beispiele oder Klarstellungen hinzugefügt: 

  • Unter S0. Nicht zugelassene Stoffe wurden "Peptide" als Beispiel genannt, um klarzustellen, dass diese automatisch unter das Verbot fallen, sofern es keine Zulassung gibt. 
  • In der Substanzklasse S4.2. wurde "Imlunestrant" ergänzt, welches in Inluriyo enthalten ist.
  • In der Substanzklasse S4.4 wurden "SLU-PP-332", "SLU-PP-915" und verwandte Substanzen, sowie "Seladelpar" ergänzt.
  • In S5. Diuretika und Maskierungsmittel wurden die Beispiele Eplerenon und Finerenon ergänzt.

Begriffsänderungen und Erweiterungen:

  • Hormone und Stoffwechselmodulatoren
    Der Titel von S4.2. wurde erweitert, um der aktuellen Terminologie für Substanzen dieser Klasse Rechnung zu tragen. (Antiöstrogene Substanzen [Antiöstrogene sowie selektive Östrogenrezeptor-Modulatoren (SERMs) bzw. selektive Östrogenrezeptor-Abbauer (SERDs)])
  • Einleitung
    Die Formulierung des Begriffs „Substances of Abuse“ wurde erweitert, um klarzustellen, dass das Vorhandensein von Metaboliten dieser Substanzen gegebenenfalls im Ergebnismanagementprozess berücksichtigt werden sollte, wenn das Vorhandensein eines Metabolits auf die Anwendung einer "Substance of Abuse" zurückzuführen ist.

    Monitoring Program

    Mit dem Monitoring Program wird die Verwendung von Substanzen überwacht, um mögliche Hinweise auf einen missbräuchlichen Einsatz der gelisteten Substanzen zu erhalten. Die Substanzen "codeine", "dermorphin and its analogues", "hydrocodone" sowie die Verwendung von "fentanyl" und "tramadol" außerhalb von Wettkämpfen wurden aus dem Programm gestrichen, da genügend Daten vorliegen, weshalb eine weitere Beobachtung nicht notwendig ist. 

    Es ist anzumerken, dass der Status von GLP-1-Rezeptoragonisten, einschließlich Semaglutid und Tirzepatid, bis 2027 unverändert bleibt, bis weitere Daten zu den möglichen Auswirkungen auf Sportler:innen vorliegen.

    Neben der Summary of Major Modifications and Explanatory Notes bietet die WADA auch ein Q&A zur Verbotliste, um offene Fragen zu beantworten.

      Die Verbotsliste gilt weltweit und für alle Sportarten, die dem Welt-Anti-Doping-Code (WADC) unterliegen. Jedes Jahr werden alle Unterzeichner:innen des WADC in einem mehrstufigen Prozess aufgerufen, ihre Anmerkungen und Anregungen einzubringen. Nach dieser Konsultierungsphase wird die endgültige Liste jeweils drei Monate vor In-Kraft-Treten von der WADA veröffentlicht.

      Download:

      Prohibited List 2027

      Summary of Major Modifications and Explanatory Notes

      Monitoring Program 2027

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