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Tramadol im Radsport verboten

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Der Radsportweltverband (UCI) geht ab 1. März 2019 gegen die Anwendung des Schmerzmittels "Tramadol" vor. Ein Vergehen gegen dieses Verbot bedeutet zwar keinen Verstoß gegen die Anti-Doping Bestimmungen, wird von der UCI aber strikt geahndet.

Mit 1. März 2019 ist Tramadol in allen Disziplinen, die der UCI unterstehen, im Wettkampf verboten. Beim ersten Vergehen droht die Disqualifikation vom betreffenden Wettkampf und eine Geldstrafe. Ein zweites Vergehen wird mit einer Disqualifikation und einer 5-monatigen Sperre gehandet. Jeder weitere Verstoß bedeutet eine 9-monatige Sperre.

Werden zwei Fahrer innerhalb von 12 Monaten auffällig, so droht eine Geldstrafe für das Team. Kommt es innerhalb der 12 Monate zu einem weiteren Verstoß, so kann dies mit einer Sperre von ein bis zwölf Monaten für das gesamte Team geahndelt werden.

Link:

Originalaussendung der UCI

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