Mag. Michael Cepic, Geschäftsführer der NADA Austria: „Die heutige Entscheidung ist ein wichtiges Signal für Transparenz und Rechtssicherheit. Als nationale Anti-Doping-Agentur, die sich der Fairness und dem Schutz sauberer Sportler:innen verpflichtet fühlt, wird es in Zukunft auch möglich sein, Anti-Doping-Verstöße im Einklang mit den geltenden Bestimmungen zu veröffentlichen.“
Der EuGH hat sich seit geraumer Zeit mit der Frage der Zulässigkeit der Veröffentlichung von Dopingsanktionen beschäftigt. Mit der heutigen Entscheidung wurde klargestellt, dass die im Anti-Doping-Bundesgesetz vorgesehene Veröffentlichung rechtskräftiger Dopingsanktionen mit den Vorgaben des europäischen Datenschutzrechts vereinbar ist. Die Entscheidung schafft damit Klarheit für die nationale Umsetzung des Welt-Anti-Doping-Codes sowie für die Anti-Doping-Arbeit in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum.
Als nationale Anti-Doping-Organisation ist die NADA Austria sowohl an die Vorgaben des europäischen Datenschutzrechts als auch an den Welt-Anti-Doping-Code gebunden. Rechtssicherheit ist eine wesentliche Voraussetzung für eine wirksame, rechtsstaatliche und transparente Anti-Doping-Arbeit.
Der EuGH führt in seinem Urteil aus:
„Die Bekämpfung von Doping, um einen fairen, ehrlichen und objektiven Ablauf von Sportwettkämpfen zu wahren, die Chancengleichheit der Sportler zu gewährleisten, ihre Gesundheit zu schützen und die Achtung der ethischen Werte des Sports durchzusetzen, verfolgt ein dem Gemeinwohl dienendes Ziel.“
„Die Veröffentlichung von Verstößen gegen Anti-Doping-Vorschriften ist geeignet, zur Erreichung dieses Ziels beizutragen, indem sie zur Abschreckung, zur Prävention und zur Wirksamkeit der Sanktionen beiträgt.“
Die Veröffentlichung rechtskräftiger Dopingsanktionen dient dem Ziel, Transparenz im Sport zu schaffen, die Integrität des Wettbewerbs zu schützen und Sportler:innen sowie Verbände über bestehende Sperren zu informieren. Gleichzeitig trägt sie dazu bei, das Vertrauen in faire Wettbewerbsbedingungen und die konsequente Durchsetzung der Anti-Doping-Bestimmungen zu stärken.
Die NADA Austria wird die Entscheidungsgründe nun im Detail analysieren und ihre Veröffentlichungspraxis weiterhin im Einklang mit den Vorgaben des EuGH, dem Anti-Doping-Bundesgesetz sowie dem Welt-Anti-Doping-Code fortführen. Gemeinsam mit ihren nationalen und internationalen Partnerorganisationen wird sie sich auch künftig für ein wirksames, rechtsstaatliches und international abgestimmtes Anti-Doping-System einsetzen.
Die NADA Austria begrüßt die durch die Entscheidung geschaffene Rechtssicherheit und wird ihre Aufgaben auch weiterhin konsequent im Interesse eines sauberen und fairen Sports wahrnehmen.
Link:
EuGH Pressemitteilung Nr. 103/26




















