Die Aktion wurde von Europol koordiniert, unterstützt wurde sie unter anderem durch das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), Frontex, INTERPOL sowie die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA).
Dabei wurden europaweit zahlreiche Inspektionen vorgenommen, Ermittlungen eingeleitet, Websiten überwacht und abgeschalten und Dopingkontrollen durchgeführt. Im Zuge der Operation Shield VI wurden auch zehn Montagestätten und fünf illegale Labore beschlagnahmt. Darunter befand sich auch ein Untergrundlabor in Österreich, das zuständige Fachreferat im Bundeskriminalamt aufgedeckt wurde. In dem Labor wurden anabole Steroide und SARMs (Selektive Androgenrezeptor-Modulatoren) unter nicht sterilen Bedingungen von Laien abgefüllt, verkapselt, etikettiert und für den europaweiten Versand vorbereitet wurden. Die illegalen Produkte wurden von Österreich aus nach Deutschland, Tschechien, Italien, Spanien, in die Schweiz sowie in weitere Staaten versandt.
Im Zuge der gesamten Operation Shield VI wurden Dopingsubstanzen in Form von 298.594 illegalen Paketen, 2.315 kg Pulver/Rohmaterial, 4.110 Liter an Wirkstoffen, 4.587.835 Tabletten/Pillen und 1.170.383 Fläschchen/Ampullen sichergestellt, zudem zahlreiche Medikamente, Medizinprodukte, Nahrungsergänzungsmittel und Waffen. Der Gesamtwert der beschlagnahmten Gegenstände beläuft sich auf 33.167.423 Euro.
Die Maßnahmen richteten sich insbesondere gegen ge- und verfälschte Arzneimittel, illegale Lebens- und Sportnahrungsergänzungsmittel, gefälschte Hygieneartikel und Medizinprodukte sowie gegen den Handel mit anabolen androgenen Steroiden und anderen leistungssteigernden Substanzen.
Viele der Substanzen haben gravierende Nebenwirkungen, auch wenn sie nicht unter fragwürdigen Bedingungen hergestellt werden. Mehr zu den Nebenwirkungen: Anabolika-Kur - häufig verwendete Zusatz-Substanzen und typische Nebenwirkungen
Sollten sich aufgrund der Ermittlungen Anhaltspunkte für eine Verstoß gegen die sportrechtlichen Anti-Doping Bestimmungen ergeben (z.B. falls sich Sportler:innen im Sinne des Anti-Doping Bundesgesetzes unter den Abnehmer:innen befinden), so wird die NADA Austria einen entsprechenden Prüfantrag auf Disziplinarmaßnahmen (z.B. Sperren) bei der unabhängigen Anti-Doping Rechtskommission einbringen.
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