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Anti-Doping Bundesgesetz im Sportausschuss einstimmig angenommen

zurück Bild zeigt das Gebäude des österreichischen Parlaments

Bei der Sitzung des Sportausschusses des Nationalrates am 26.11.2020 standen die Neufassung des Anti-Doping Bundesgesetzes und der Jahresbericht der NADA Austria aus dem Jahr 2019 auf der Tagesordnung. Mag. Michael Cepic, der Geschäftsführer der NADA Austria und Mag. Alexander Sammer, waren als Auskunftspersonen geladen.

Nachfolgend die Zusammenfassung des Pressedienst der Parlamentsdirektion:

Laut NADA-Jahresbericht (III-136 d.B.) wurden in Österreich im Jahr 2019 insgesamt 2.942 Dopingproben gezogen und 19 Anti-Doping-Verstöße geahndet, wobei der als Auskunftsperson geladene Geschäftsführer der NADA Austria Michael Cepic insbesondere die "Operation Aderlass" und die Zerschlagung eines international agierenden Dopingnetzwerkes während der nordischen Ski-WM in Seefeld in Erinnerung rief. Aus seiner Sicht hinterlasse diese einen positiven Effekt für die moderne Anti-Doping-Arbeit, indem aufgezeigt wurde, dass der Informationsaustausch zwischen den Anti-Doping-Behörden und den Ermittlungsbehörden zu wesentlichen Erfolgen führen kann. Die Abgeordneten Karl Schmidhofer (ÖVP) und Petra Steger (FPÖ) lobten die Aktion. Eva Blimlinger (Grüne) wurde informiert, dass die diesbezüglichen sportrechtlichen Verfahren in Österreich zur Gänze ebenso wie die strafrechtlichen Verfahren großteils abgeschlossen wurden. Der Prozess in Deutschland werde noch bis Mitte 2021 andauern.

Sowohl der NADA-Geschäftsführer als auch Sportminister Werner Kogler sprachen sich gegenüber den Mandataren Lukas Hammer (Grüne) und Maximilian Köllner (SPÖ) darüber hinaus für die Vereinheitlichung internationaler strafrechtlicher Standards aus. Zumindest auf EU-Ebene sollte man Gleichklang erreichen, denn unterschiedliche Strafmaße seien schlecht für den Wettbewerb, meinte Kogler. Im Zuge der Debatte wurde etwa auf den langwierigen und komplexen russischen Dopingskandal Bezug genommen.

Aus Seefeld gelernt habe man ferner in Bezug auf die Präventionsarbeit, sagte Cepic. Besonders wichtig sei es aus seiner Sicht, den Nachwuchs früh und noch stärker auf die rechtlichen Konsequenzen von Doping hinzuweisen. Der Sportminister erläuterte dazu, dass das Thema in Sportschulen aktiv in die Lehrpläne eingebunden und somit 2.900 junge Menschen direkt erreicht werden sollen. Im Breitensportbereich setze man im Bereich Prävention auf die Dachverbände, so Kogler.

Zu den klassischen Dopingmethoden zählen weiterhin anabole Steroide, Wachstumshormone und Blutdoping, neu sei allerdings deren Anwendung, berichtete der NADA-Experte unter anderem ÖVP-Mandatar Schmidhofer, da mittlerweile aufgrund schwierigerer Nachweisbarkeit von reinem Doping zu einer Mixtur der Substanzen in Mikrodosierung übergegangen werde. Die Testverfahren seien allerdings äußerst fein und exakt. Auf die Anzahl bestellter Dopingkontrollen bei der österreichischen Dopingbehörde hat deren Geschäftsführer nach seiner Auskunft allerdings keinen Einfluss, wurden Yannick Shetty (NEOS) und Grünen-Abgeordnete Blimlinger informiert. Dies hänge von den hierzulande durchgeführten Großveranstaltungen mit ausländischer Organisation ab. Das nationale Programm verlaufe nach einem sportartspezifischen Konzept, wobei laut Cepic hauptsächlich auf Probenentnahmen während des Trainings gesetzt werde.

Neues Anti-Doping-Bundesgesetz

Grundlage für die Arbeit der NADA ist der Welt-Anti-Doping-Code, ein weltweit gültiges Regelwerk von Anti-Doping-Bestimmungen, der von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) herausgegeben wird und mit Beginn des Jahres 2021 eine Adaption der nationalen Rechtsgrundlage bedingt.

Das von den Sportausschuss-Mitgliedern einstimmig angenommene Anti-Doping-Bundesgesetz (482 d.B) sieht für die Aufnahme von Gesellschaftsdrogen, die nicht der Leistungssteigerung dienen, ab 2021 Sperren von bis zu drei Monaten vor. WhistleblowerInnen, also Personen, die einer Behörde Informationen hinsichtlich eines möglichen Anti-Doping-Verstoßes liefern, sollen besser vor Einschüchterung und Betrug geschützt werden. Genauer definiert wird im Gesetzesvorschlag der Begriff "FreizeitsportlerIn", wenn innerhalb der letzten fünf Jahre nicht an internationalen Bewerben, oder nicht an mehr als fünf Wettkämpfen auf nationaler Ebene teilgenommen wurde.

Geplant ist außerdem die Aufnahme von Mannschaftssportarten in den Testpool und die Einrichtung einer SportlerInnen-Kommission, um die Rechte und Pflichten der AthletInnen im Rahmen der Umsetzung der Anti-Doping-Regelungen zu wahren. Die Unabhängigkeit der bereits bestehenden Gremien (Rechtskommission ÖADR und Schiedskommission USK) soll gestärkt und eine 50%-Frauenquote eingeführt werden, die von Abgeordneten der Regierungsfraktionen Kira Grünberg (ÖVP) und Eva Blimlinger (Grüne) besonders hervorgehoben wurde.

Stärker in die Pflicht genommen werden sollen die Verbände, indem die Auszahlung von Sportförderungen an die Anti-Doping-Verpflichtungen gekoppelt werden. Die Bundessportfachverbände haben demnach künftig gemeinsam mit dem Förderantrag einen umzusetzenden Dopingpräventionsplan vorzulegen, weshalb mit der Regierungsvorlage auch das Bundes-Sportförderungsgesetz adaptiert wird. Dafür sind laut ÖVP-Mandatar Karl Schmidhofer Übergangsfristen vorgesehen.

Mit einem Abänderungsantrag wurden im Ausschuss noch redaktionelle Klarstellungen und sprachliche Präzisierungen vorgenommen. Die Oppositionsparteien stimmten dem Gesetzesvorhaben geschlossen zu. Maximilian Köllner (SPÖ) und Volker Reifenberger (FPÖ) begrüßten die Umsetzung der WADA-Vorgaben ausdrücklich, wie auch Yannick Shetty (NEOS), der allerdings datenschutzrechtliche Bedenken äußerte.


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