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Whereabouts-System mit Menschenrechten vereinbar

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat heute entschieden, dass das Dopingkontrollsystem und die Meldepflichten mit Artikel 8 der EGMRK „Recht auf Privatsphäre“ vereinbar sind. 

Damit wurde die im Welt-Anti-Doping-Code und den zugehörigen Internationalen Standards geregelte Vorgehensweise der unangekündigen Dopingkontrollen außerhalb von Wettkämpfen ausdrücklich bestätigt.

Der EGMR hat in seiner Entscheidung hervorgestrichen, dass die Lockerung oder Aufhebung der geltenden Anti-Doping-Regelwerke zu einer deutlichen Gefahr für die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler durch Doping führen würde und vor allem auch der Vorbildwirkung für Breiten- und Freizeitsportler sowie insbesonder Nachwuchssportlern abträglich wäre.

Mag. Michael Cepic, Geschäftsführer der NADA Austria: "Die heutige Entscheidung des EGMR schafft Klarheit. Uns ist jedoch bewusst, dass die Anti-Doping Bestimmungen den Sportlerinnen und Sportlern mit den Meldepflichten und der täglichen Erreichbarkeit einiges abverlangt. Wir achten bei der Umsetzung der Regelungen daher stets darauf, die Rechte der Sportlerinnen und Sportler angemessen zu berücksichtigen.“

Download:

Entscheidung des EGMR (englisch)

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