Organisation

Gesellschafter

Die nach dem Anti-Doping-Bundesgesetz und dem Gesellschaftsvertrag der NADA Austria den Gesellschafter:innen vorbehaltenen Beschlüsse werden in der Generalversammlung gefasst. Die ordentliche Generalversammlung hat mindestens einmal jährlich innerhalb der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres am Sitz der Gesellschaft stattzufinden. Die Gesellschafter:innen der NADA Austria sind:

  • Der Bund [http://www.sportministerium.at]
  • das Land Burgenland [http://www.burgenland.at]
  • das Land Kärnten [http://www.ktn.gv.at]
  • das Land Niederösterreich [http://www.noe.gv.at]
  • das Land Oberösterreich [http://www.land-oberoesterreich.gv.at]
  • das Land Salzburg [http://www.salzburg.gv.at]
  • das Land Steiermark [http://www.steiermark.at]
  • das Land Tirol [http://www.tirol.gv.at]
  • das Land Vorarlberg [http://www.vorarlberg.at]
  • das Land Wien [http://www.wien.gv.at]



Organigramm

[image:Organigramm NADA Austria]

Kommissionen

Zur Unterstützung ihrer Aufgaben hat die NADA Austria auf der Grundlage des Anti-Doping Bundesgesetzes fünf Kommissionen eingerichtet:

Sportlerinnen- und Sportlerkommission [de/nada-austria/organisation/marketshow-sportlerinnen-und-sportlerkommission]

Die Sportlerinnen- und Sportlerkommission unterstützt die NADA Austria bei der Umsetzung von Anti-Doping-
Regelungen. Die Mitglieder der Sportlerinnen- und Sportlerkommission werden auf vier Jahre bestellt. Wiederbestellungen sind zulässig.

mehr [de/nada-austria/organisation/marketshow-sportlerinnen-und-sportlerkommission]

Ethikkommission [de/nada-austria/organisation/marketshow-ethikkommission]

Die Ethikkommission unterstützt die NADA Austria bei Maßnahmen und Projekten der Information und Prävention. Die Mitglieder der Ethikkommission werden auf vier Jahre bestellt. Wiederbestellungen sind zulässig.

mehr [de/nada-austria/organisation/marketshow-ethikkommission]

Auswahlkommission [de/nada-austria/organisation/marketshow-auswahlkommission]

Die Auswahlkommission unterstützt die NADA Austria bei der Erstellung des Dopingkontrollplans und berät sie bei der Auswahl der zu kontrollierenden Sportler:innen. Die Mitglieder der Auswahlkommission werden für zwei Jahre bestellt. Wiederbestellungen sind zulässig.

mehr [de/nada-austria/organisation/marketshow-auswahlkommission]

Ärztinnen- und Ärztekommission [de/nada-austria/organisation/marketshow-aerztinnen-und-aerztekommission]

Die Ärztinnen- und Ärztekommission entscheidet über Anträge auf medizinische Angelegenheiten und berät die NADA Austria in medizinischen Angelegenheiten. Die Mitglieder der Ärztinnen- und Ärztekommission werden auf vier Jahre bestellt. Wiederbestellungen sind zulässig.

mehr [de/nada-austria/organisation/marketshow-aerztinnen-und-aerztekommission]

Veterinärmedizinische Kommission [de/nada-austria/organisation/marketshow-veterinaermedizinische-kommission]

Die Veterinärmedizinische Kommission berät die NADA Austria in veterinärmedizinischen Angelegenheiten. Die Mitglieder der Veterinärmedizinischen Kommission werden auf vier Jahre bestellt. Wiederbestellungen sind zulässig.

mehr [de/nada-austria/organisation/marketshow-veterinaermedizinische-kommission]