Die medizinische KommissionAufgaben der medizinischen KommissionDie Mitglieder der medizinischen Kommission sind mit der Bearbeitung der medizinischen Ausnahmegenehmigungen (Therapeutic Use Exemption - TUE) beauftragt. Sie entscheiden mit detaillierter Begründung, ob einem Antrag stattgegeben wird oder nicht. Gesetzliche BestimmungenIn § 4 bzw. § 8 des Anti-Doping Bundesgesetz idF BGBl I 146/2009 sind die Aufgaben und Tätigkeiten der Medizinischen Kommission der NADA Austria festgelegt: § 4 (2) Die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung hat folgende Kommissionen einzurichten: 2. die Allgemeine Ärztekommission, der vier, maximal jedoch sechs Ärzte mit sportmedizinischer Erfahrung und ein Experte der Pharmazie angehören, zur Entscheidung über Anträge auf medizinische Ausnahmegenehmigungen gemäß § 8 Abs. 3 und Beratung in medizinischen Angelegenheiten;§ 8 (3) Zur Entscheidung über Anträge auf medizinische Ausnahmegenehmigung hat die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung die Allgemeine Ärztekommission (§ 4 Abs. 2 Z 2), bei Ausnahmegenehmigungen für zahnärztliche Behandlungen die Zahnärztekommission (§ 4 Abs. 2 Z 3) heranzuziehen. Für das Verfahren zur Entscheidung über den Antrag auf Ausnahmegenehmigung hat der Antragsteller der Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung im Vorhinein einen pauschalen Kostenersatz von 85 Euro zu entrichten. Dieser Kostenersatz ändert sich jeweils mit 1. Jänner eines Kalenderjahres, erstmals zum 1. Jänner 2011, entsprechend der Änderung des von der Bundesanstalt Statistik Österreich veröffentlichten aktuellen Verbraucherpreisindex. Allgemeine ÄrztekommissionVorsitzender
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Ersatzmitglieder
ZahnärztekommissionStändige Mitglieder
Veterinärmedizinische KommissionStändige Mitglieder
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