8. Beginn der Sperre
Die Sperre beginnt mit dem Tag der Anhörung, in der die Sperre beschlossen wurde, oder, wenn auf eine Anhörung verzichtet wurde, am Tag der Annahme der Sperre oder ihrer Verhängung. Jede vorläufige Suspendierung (unabhängig davon, ob sie verhängt oder freiwillig angenommen wurde) wird auf die Gesamtdauer der auferlegten Sperre angerechnet.