7. Erschwerende Umstände, die zu einer Verlängerung der Sperre führen können
Wenn die Anti-Doping-Organisation in einem Einzelfall, der einen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen beinhaltet, der nicht durch Artikel 2.7 (Inverkehrbringen oder versuchtes Inverkehrbringen) und Artikel 2.8 (Verabreichung oder versuchte Verabreichung) abgedeckt ist, den Nachweis führt, dass erschwerende Umstände vorliegen, die die Verhängung einer Sperre oberhalb des Standardstrafmaßes rechtfertigen, wird die ansonsten geltende Sperrdauer um bis zu vier (4) Jahren verlängert, es sei denn der Athlet oder die andere Person kann das Anhörungsorgan davon überzeugen, dass er oder sie nicht wissentlich gegen eine Anti-Doping-Bestimmung verstoßen hat.
Ein Athlet oder eine andere Person kann die Anwendung des vorliegenden Artikels verhindern, wenn er bzw. sie den behaupteten Verstoß gegen eine Anti-Doping-Bestimmung sofort zugibt, sobald er von einer Anti-Doping- Organisation mit dem Vorwurf eines Verstoßes gegen Anti-Doping-Bestimmungen konfrontiert wird.