4. Verstoß gegen die Meldepflicht
Bei Verstößen gegen Artikel 2.4 (Verletzung der Meldepflicht und/oder versäumte Kontrollen) beträgt die Dauer der Sperre:
Sanktion:
- mindestens ein (1) Jahr und im Höchstfall zwei (2) Jahre, je nach Schwere der Schuld seitens des Athleten