1. Annullierung von Ergebnissen bei Wettkampfveranstaltungen, bei denen ein Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen erfolgt
Ein Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen während oder in Verbindung mit einer Wettkampfveranstaltung kann zur Annullierung aller von einem Athleten in dieser Wettkampfveranstaltung erzielten Ergebnisse führen. Mögliche Konsequenzen sind die Aberkennung von Medaillen, Punkten und Preisen.
Weist der Athlet nach, dass er den Verstoß weder schuldhaft noch fahrlässig herbeigeführt hat, so werden die Einzelergebnisse, die der Athlet in den anderen Wettkämpfen erzielt hat, nicht annulliert, es sei denn, es bestand die Wahrscheinlichkeit, dass die in einem anderen als dem Wettkampf, bei dem ein Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen erfolgte, erzielten Ergebnisse des Athleten durch Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen des Athleten beeinflusst wurden.