Sanktionen
Die Sanktionierung von Sportlern, die gegen die Anti-Doping Bestimmungen verstoßen, ist klar festgelegt. Im Sinne der internationalen Harmonisierung gibt es genaue Richtlinien, die im Artikel 10 des WADA-Codes festgelegt sind. Die Zuständigkeit der WADA bzw. der NADA Austria bezieht sich allerdings nur auf sportinterne Angelegenheiten. Sobald strafrechtliche Tatbestände vorliegen, wird die Kriminalpolizei bzw. die Staatsanwaltschaft informiert.
Die nachfolgenden Ausführungen stellen einen Auszug aus den Bestimmungen des Artikel 10 dar, genauere Informationen sind im
WADA-Code(PDF
Größe: 412.29 KB) zu finden.
1. Annullierung von Ergebnissen bei Wettkampfveranstaltungen, bei denen ein Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen erfolgt
mehr2. Sperre wegen des Vorhandenseins, der Anwendung oder dem Versuch der Anwendung bzw. des Besitzes verbotener Wirkstoffe und verbotener Methoden.
mehr3. Sperre bei anderen Verstößen gegen Anti-Doping-Bestimmungen
mehr4. Verstoß gegen die Meldepflicht
mehr5. Aufhebung oder Minderung der Sperre bei speziellen Wirkstoffen und aufgrund bestimmter Umstände
mehr6. Aufhebung oder Minderung einer Sperre aufgrund außergewöhnlicher Umstände
mehr7. Erschwerende Umstände, die zu einer Verlängerung der Sperre führen können
mehr8. Beginn der Sperre
mehr9. Status während der Sperre
mehr10. Verhängung finanzieller Sanktionen
mehr11. Verjährung
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