Gesellschafter
Die nach dem Anti-Doping-Bundesgesetz 2007 und dem Gesellschaftsvertrag den Gesellschaftern vorbehaltenen Beschlüsse werden in der Generalversammlung gefasst. Die ordentliche Generalversammlung hat mindestens einmal jährlich innerhalb der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres am Sitz der Gesellschaft stattzufinden.
Die Gesellschafter der NADA Austria sind:
- Der Bund
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das Land Burgenland -
das Land Kärnten -
das Land Niederösterreich
das Land Oberösterreich-
das Land Salzburg -
das Land Steiermark -
das Land Tirol -
das Land Vorarlberg -
das Land Wien -
die Österreichische Bundes-Sportorganisation -
das Österreichische Olympische Comité
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 35.000,- Euro.
Somit übernimmt der Bund eine Stammeinlage von 18.550,- Euro, jedes Bundesland 1750,- Euro, das ÖOC und das BSO 350,- Euro.