M2. Chemische und physikalische Manipulation
Hierunter fallen unter anderem die Katheterisierung, der Austausch und/oder die Verfälschung (zum Beispiel mit Proteasen) von Urin.
Verboten sind außerdem intravenöse Infusionen und/oder Injektionen von mehr als 50 ml innerhalb eines Zeitraums von sechs Stunden, es sei denn, sie werden rechtmäßig im Zuge von Krankenhauseinweisungen oder klinischen Untersuchungen verabreicht.
Missbrauch im Sport:
Seit der Einführung der Dopingkontrollen wurde und wird immer wieder versucht, die Proben zu verändern oder auszutauschen. Eine von vielen Maßnahmen um dies zu verhindern, ist die strikte Einhaltung des Kontrollablaufs, der die Abgabe des Urins unter Sichtkontrolle vorschreibt.